Der Autohandel gerät wieder ins Visier von Abmahnvereinen. Nach Branchenangaben sucht etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH) derzeit verstärkt nach fehlenden Angaben in sozialen Netzwerken oder irreführenden Preisgegenüberstellungen bei Jungwagen. Einige große Händlergruppen fahren deshalb ihr Engagement in diesen Bereichen bereits zurück, wie AUTOHAUS Online erfuhr.
Auch das Kfz-Gewerbe Rheinland-Pfalz warnt in einem Infobrief vor den neuen Aktivitäten. Demnach werden immer wieder Unternehmen abgemahnt, weil sie kein Impressum auf ihrer Facebook-Seite haben. Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sei jedoch davon auszugehen, dass Gewerbetreibende auf ihren Facebook-Pages eine solche Herkunftsangabe vorzuhalten haben.
Probleme gibt es laut Verband auch mit der Einstufung von Tageszulassungen als Gebrauchtwagen. Erst mit einer Laufleistung von mehr als 1.000 Kilometer sind keine Angaben zu den Verbrauchs- und Emissionswerten erforderlich. In diesen Fällen könnten die beworbenen Fahrzeuge nicht mehr als Tageszulassungen bezeichnet werden, hieß es.
In Anspruch genommen werden Händler außerdem für die von ihnen eingestellten Links zu Presseerklärungen der Hersteller, falls dort die erforderlichen Angaben fehlen. Verbrauchs- und Emissionsdaten müssen immer mit dem betreffenden Fahrzeug erscheinen. Im Zweifel sei die beste Lösung, auf den Link zu verzichten, betont der Verband.
Auch Top-Präsentationsplätze auf Onlinebörsen wie "Auto der Woche" oder "Angebot des Tages" bieten demnach Fallstricke. In vielen Fällen würden die Wagen mit Angaben zu Hubraum und Leistung beworben, die Verbrauchsdaten aber nicht auf derselben Seite angezeigt. Problematisch hält das Kfz-Gewerbe überdies als Foto eingebettete Zeitungswerbungen, die die Umweltdaten nicht oder nicht gut lesbar darstellen, sowie fehlende Hinweise auf die DAT-Liste.
Am besten: Vorschriften einhalten
"Aus aktuellen Gerichtsverfahren wissen wir, dass die DUH vor Gericht einen sehr großen Vorschuss hat. Im Zweifel oder unter Zeitdruck ist es vielfach besser auf die Anzeige/Werbung zu verzichten", rät der Verband. Autohäuser sollten prophylaktisch alle ihre Internetseiten – eigene Domains, Einträge bei Adressdatenbanken, Herstellerunterseiten und Fahrzeugbörsen – überprüfen.
Werden Neufahrzeuge, Tageszulassungen und Vorführwagen mit weniger als 1.000 Kilometer Laufleistung beworben, müsse folgender Hinweis auf der gleichen Seite "nicht weniger hervorgehoben und auch beim flüchtigen Lesen gut lesbar" platziert sein:
"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei [Verweis auf die benannte deutsche Stelle oder direkte Verknüpfung zu der Organisation, die mit der Verbreitung der Informationen in elektronischer Form beauftragt ist] unentgeltlich erhältlich ist."