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Gewährleistung: Kunde contra Händler

08.07.2008 17:28 Uhr
Werkstatt_Inzahlungnahme GW
© Foto: GW-trends

Aktuelles Urteil zur Gewährleistung zu Ungunsten eines Händlers. Ein Kunde klagte vor Gericht und hatte Erfolg. Hier die detaillierte Klageschrift und Urteilsverkündung.

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Am 08.03.2007 ließ die Eggers Automobile GmbH auf Wunsch einer Kundin an einem Mercedes E 270 TCDI einen Vertrauens-Check beim TÜV Hannover durchführen, der auch eine Überprüfung der vorderen Bremsscheiben beinhaltet. Nach diesem Check hat die Kundin das Fahrzeug beim Autohaus Eggers gekauft. Nach Angaben der Eggers Automobile hat sie neun Monate später, am 06.12.07. mit folgender Begründung Klage beim AG Hannover eingereicht: Laut Auskunft eines Kundendienstberaters bei der Mercedes-Vertretung Halm seien die vorderen Bremsscheiben eingelaufen und müssten vom Autohaus Eggers im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden. In der Beweisaufnahme vor dem AG Hannover wurde dann hierzu aber nur der Kundendienstberater gehört, der sich allein auf Gespräche mit dem Ehemann der Käuferin berufen habe und nicht auf die Käuferin bzw. Klägerin. Dieser Aussage, ohne Vorlage von Beweismitteln oder Altteilen habe der Richter offenbar geglaubt, das Gutachten des vereidigten Sachverständigen sei verworfen worden, ohne diesen Gutachter vor Gericht angehört zu haben. Somit wurde das Autohaus Eggers verurteilt, in diesem Fall sei die Gewährleistungspflicht vom Beklagten voll zu erfüllen, da laut Aussage dieses Zeugen der Verschleiß der vorderen Bremsscheiben bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein müsste. Der Händler sei somit haftbar. (AG Hannover, AZ: 519 C 16507/07) Unten rechts in der Infobox finden Sie die Unterlagen (PDF-Dateien).

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