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Hauptuntersuchung: Jährliche Prüfung für alte Autos fällt durch

03.06.2013 09:25 Uhr
KÜS, HU, Hauptuntersuchung, Reifen, Profiltiefe, Mängel
Mit seiner Forderung nach häufigeren Kontrollen für ältere Autos war Verkehrskommissar Kallas bereits im vergangenen Jahr bei den Verkehrsministern abgeblitzt.
© Foto: KÜS

Der Plan von Verkehrskommissar Kallas Autos, die älter als sechs Jahre oder mehr als 160.000 km gefahren sind, jährlich überprüfen lassen, wurde deutlich abgelehnt. Der europäische Branchenverband bedauerte die Entscheidung.

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Ältere Autos müssen nach dem Willen des Verkehrsausschusses im Europaparlament auch künftig nicht jedes Jahr zum TÜV. Nach den Verkehrsministern schmetterte am Donnerstag in Brüssel auch der Ausschuss einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission ab. Nun muss noch das Plenum im Europaparlament entscheiden. Voraussichtlich bleibt aber die deutsche Regelung gültig. Das Parlament will das Zwei-Jahres-Intervall auch EU-weit zur Pflicht machen.

Auch den Vorschlag von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, verpflichtende TÜV-Kontrollen für Motorräder und Roller einzuführen, wies der Ausschuss zurück. Diese sind in Deutschland zwar ohnehin vorgeschrieben, in anderen EU-Ländern wie Dänemark, Belgien oder den Niederlanden allerdings freiwillig. Mit seiner Forderung nach häufigeren Kontrollen für ältere Autos war Kallas bereits im vergangenen Jahr bei den Verkehrsministern abgeblitzt. Er wollte Autos, die älter als sechs Jahre oder mehr als 160.000 Kilometer gefahren sind, jährlich überprüfen lassen.

Der europäische Dachverband des Kfz-Gewerbes, CECRA, bedauerte die Entscheidung des EU-Parlamentsausschusses in einer Mitteilung vom Freitag. Die jährliche Überprüfung älterer Fahrzeuge sei ein geeignetes Mittel, um mehr Sicherheit auf europäischen Straßen zu erreichen, hieß es. Gleichzeitig begrüßte die Interessenvertretung aber die Entscheidung, stärker gegen Tachomanipulation vorzugehen und es Kfz-Betrieben in einigen europäischen Ländern weiterhin zu erlauben, selbst Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen durchzuführen. (dpa/ng)

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