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Bayerische Verkehrsministerin: "Ausnahmegenehmigung vereinfacht Zulassung und Abmeldung"

06.05.2020 16:36 Uhr
Bayerische Verkehrsministerin: "Ausnahmegenehmigung vereinfacht Zulassung und Abmeldung"
Kerstin Schreyer ist seit Anfang Februar 2020 Bayerns Verkehrsministerin.
© Foto: picture alliance / FrankHoermann/SVEN SIMON

In einem Brief hatte Branchenkenner Klaus Dieter Breitschwert an Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer appelliert, die Online-Zulassung zu vereinfachen und voranzutreiben. In ihrem Antwortschreiben weist die Politikerin nun auf eine neue Ausnahmegenehmigung im Freistaat hin.

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Anfang April hat sich Klaus Dieter Breitschwert, Ehrenpräsident des bayerischen Kfz-Gewerbes, an Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) gewandt (AUTOHAUS berichtete). In einem Brief schilderte der Kfz-Unternehmer aus Ansbach die Hindernisse bei der Online-Zulassung, kurz i-Kfz, und regte anlässlich der Corona-Krise ein vereinfachtes Zulassungsverfahren an.

In einer schriftlichen Antwort von Ende April zeigt Schreyer Verständnis für die Anliegen von Breitschwert. Gerade jetzt sei es angesichts der aufkommenden wirtschaftlichen Unsicherheiten besonders wichtig, dass die Verwaltung ihre Dienste für die Unternehmerinnen und Unternehmer aufrechterhalte, schreibt Bayerns Verkehrsministerin. "Ich habe mich daher an alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und an alle Landrätinnen und Landräte gewandt, auf die Bedeutung einer funktionierenden Kfz-Zulassungsbehörde auch in Krisensituationen hingewiesen und um Unterstützung gebeten."

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr habe am 26. März 2020 eine Ausnahmegenehmigung für die 96 Zulassungsbehörden in Bayern erlassen. "Die Ausnahmegenehmigung vereinfacht den Zulassungsbehörden angesichts der Corona-Krise die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen", erklärt Schreyer in ihrem Brief, der AUTOHAUS vorliegt. So werde beispielsweise das internetbasierte Verfahren i-Kfz ohne Verwendung des neuen Personalausweises mit ID-Funktion mindestens bis zum 2. Juni 2020 zugelassen. Dazu reiche nun in der Regel eine BayerniD mit Benutzername und Passwort. Die BayerniD ist ein Servicekonto für die Verwaltung im Freistaat, die Anmeldung dazu ist ebenfalls ohne Ausweis mit Online-Funktion möglich.

Umsetzung benötige Zeit

Schreyer bittet Breitschwert um Verständnis dafür, dass auch die Umsetzung dieser vereinfachten Zulassungsverfahren vor Ort Zeit benötige. "Vor den Osterfeiertagen hatten bereits Zulassungsbehörden in 29 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern von dem vereinfachten Zulassungsverfahren Gebrauch gemacht." Man werde fortlaufend überprüfen, ob es den Zulassungsbehörden gelinge, die Fallzahlen wieder zu steigern. Perspektivisch wolle das Ministerium im Rahmen eines Monitoring bewerten, welche Erleichterungen der erlassenen Ausnahmegenehmigung sich gut durchgesetzt hätten. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass solche Erleichterungen dauerhaft angewandt werden können", betont Schreyer abschließend. (AH)

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