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Verkehrsgerichtstag: Änderung des Haftungsrechts gefordert

17.08.2022 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Verkehrsgerichtstag: Änderung des Haftungsrechts gefordert
Fahrer von Fahrzeugen mit maximal 20 km/h Höchstgeschwindigkeit haften nicht - das muss aus Sicht von Verkehrsexperten überdacht werden.
© Foto: picture alliance/Chris Urso/ZUMA Press

Fahrer oder Halter von Fahrzeugen, die baulich bedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können, haften bei einem Unfall nicht. Darum fordert der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Ansgar Staudinger, zum Auftakt des Kongresses eine Änderung des Haftungsrechts.

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Zum Auftakt des Verkehrsgerichtstages hat dessen Präsident Ansgar Staudinger das Haftungsrecht als aus der Zeit gefallen bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen Fahrzeugen, die schneller und langsamer als 20 Kilometer pro Stunde fahren, müsse überdacht werden, sagte er bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Goslar.

Fahrer oder Halter von Fahrzeugen, die baulich bedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können, haften bei einem Unfall derzeit nicht. Es sei denn ihnen kann mindestens eine Teilschuld an dem Unfall nachgewiesen werden. Das betrifft unter anderem E-Scooter, elektrische Krankenfahrstühle oder teilweise auch Traktoren. Die gesetzliche Regelung spiegle nicht mehr die Entwicklung des Verkehrs wider, sagte Staudinger.

Der Verkehrsgerichtstag ist am Mittwoch in Goslar gestartet. In diesem Jahr nehmen 1.211 Teilnehmer aus etwa einem Dutzend europäischen Ländern teil. "Mit so vielen Teilnehmern haben wir in der Urlaubszeit nicht gerechnet", erklärte Staudinger.

Der Kongress war wegen der Pandemie kurzfristig aus dem Januar in den August verschoben worden. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und -recht in Deutschland. Er endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

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