Mit dieser hochrangigen Prämierung würdigt der Verein auf Basis eines zuvor erfolgten Vorstandsbeschlusses "herausragende Leistungen auf allen Gebieten der Verkehrswissenschaft und Verdienste um den Deutschen Verkehrsgerichtstag". Die Medaille wurde erstmalig 1987 und in den letzten 10 Jahren erst dreimal verliehen.
In der offiziellen Verlautbarung wird Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt als "einer der maßgebenden deutschen Verkehrsanwälte" gewürdigt. Weiter hieß es: "Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hat er als Begründer und spiritus rector der ,Homburger Tage' das Verkehrsrecht wesentlich beeinflusst. Die von ihm über drei Jahrzehnte geprägte jährliche Fortbildungsveranstaltung förderte nicht nur den kollegial-fachlichen Austausch, sie erhielt durch Beteiligung externer Referenten, darunter Richter des Bundesgerichtshofes, zusätzliche Bedeutung."
"Kluger und wichtiger Ratgeber"
Dem Deutschen Verkehrsgerichtstag ist Justizrat Gebhardt seit vierzig Jahren als Vereinsmitglied verbunden. Seit 1984 gehört er dem Vorbereitungsausschuss an, dem er seitdem "als kluger und wichtiger Ratgeber bei der Auswahl der Fachthemen des Verkehrsgerichtstages verbunden ist", so Präsident Kay Nehm. Mehrfach habe er sich auf der jährlichen Tagung als Arbeitskreisleiter oder Referent engagiert.
Aufwertung des Verkehrsrechts in der Anwaltschaft
Als Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sei Gebhardt entscheidend auch an der Aufwertung des Verkehrsrechts in der Anwaltschaft beteiligt gewesen. "Diese Bemühungen fanden durch die Anerkennung des ,Fachanwalts für Verkehrsrecht' Bestätigung", so die öffentliche Würdigung des Verkehrsgerichtstags-Vereins.
Mehr Ehre kaum möglich
Wegen seiner besonderen Verdienste um die Rechtspflege wurde Rechtsanwalt Gebhardt 2003 durch die saarländische Landesregierung der Ehrentitel "Justizrat" verliehen.
Bei der Goslar Medaille handelt sich um eine Münze aus Sterlingsilber. Sie trägt auf der Vorderseite ein Bild des Goslarer Adlers mit Aufschrift und auf der Rückseite über einem Lorbeerkranz eine weitere Inschrift. (wkp)