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Ablenkung: "An Lenkrad und Lenker sind Handy und Smartwatch tabu"

07.08.2023 19:26 Uhr | Lesezeit: 5 min
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Das Handy am Steuer wird teuer: Neben 100 bis 200 Euro Bußgeld kommen aktuell ein bis zwei Flensburg-Punkte und eventuell sogar ein einmonatiges Fahrverbot zusammen, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen wird.
© Foto: GTÜ, Alexandre Boucher

Unfälle aufgrund Ablenkung vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ist eine Thematik, die in Deutschland seit mittlerweile über zehn Jahren intensiv diskutiert wird. Die GTÜ erklärt aktuell, welche Nutzung digitaler Endgeräte im Straßenverkehr verboten ist.

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Schnell mal einen Anruf annehmen, die neueste Nachricht checken oder ein Ziel in die Navigation eingeben: Smartphones sind digitale Alleskönner. Deshalb verleiten sie auch beim Autofahren dazu, dass man sie in die Hand nimmt und bedient.

Handy bei einem Drittel aller Unfälle zumindest mitverantwortlich

Die Nutzung von in der Hand gehaltenen Handys und ähnlichen technischen Geräten sei aber aus gutem Grund verboten, erklären die Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Denn die daraus resultierende Ablenkung vom Straßenverkehr stelle ein erhebliches Risiko dar. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass die Handynutzung am Steuer für rund ein Drittel aller Autounfälle im deutschen Straßenverkehr zumindest mit verantwortlich ist.

Verboten ist die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung in Deutschland seit 2001 , Bußgelder gibt es seit 2004. Aktuell sind 100 bis 200 Euro fällig, dazu kommen je nach Situation ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister und eventuell ein einmonatiges Fahrverbot (zum Beispiel bei Gefährdung des Straßenverkehrs). Das Verbot gilt, solange der Motor des Fahrzeugs (gleich ob Verbrenner oder Elektromotor) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Das Unterbrechen der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik zählt also nicht.

5 Antworten auf 5 Fragen

Warum genau ist die Handynutzung am Steuer eigentlich untersagt? Und welche Form der Nutzung von digitalen Endgeräten fällt ganz konkret unter das Verbot? Die GTÜ beantwortet fünf wichtige Fragen rund um das Thema.

1. Der Blindflug
Deshalb ist die Nutzung von Smartphone und anderen Geräten am Steuer so gefährlich: Schon eine wenige Sekunden lange Ablenkung vom Straßenverkehr ist riskant. So fährt man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter "blind", wenn man das Smartphone bedient. Bei 130 km/h sind es sogar mehr als 35 Meter.

2. Die Navigation
Das ist die häufigste Handynutzung am Steuer: Trotz Verbot und Sanktionen nehmen mehr Autofahrer denn je ihre Smartphones beim Fahren in die Hand. Das Telefonieren steht dabei nicht mehr im Vordergrund, wie eine Studie des Allianz Zentrums für Technik aus dem Jahr 2021 zeigt, sondern die Navigation: 76 Prozent der Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren halten das Handy zur Eingabe des Ziels oder der Steuerung in ihren Händen, bei den über 24-Jährigen sind es immerhin 52 Prozent. Zum Verfassen von Textnachrichten und zur Telefonie nutzen deutlich weniger Autofahrer während der Fahrt ein Handy ohne Verbindung zu einer Freisprecheinrichtung oder Fixierung in einer entsprechenden Halterung. Dabei ist gerade die Navigation eine Funktion, die man gut durch die Eingabe des Ziels vor Fahrtbeginn starten kann. Während der Fahrt ist eine stabile und unfallsicher angebrachte Halterung für das Mobiltelefon eine sinnvolle Lösung.

3. Weitere digitale "Helfer"
Diese Geräte sind vom Verbot betroffen: Nicht nur Smartphone und andere Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten und bedient werden. Das gilt ebenso für Smartwatches, für Tabletcomputer, E-Book-Reader, MP3-Player, Notebooks und Diktiergeräte. Auch der Touchscreen des Autos darf während der Fahrt lediglich während einer "kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung" bedient werden – so definiert es die Straßenverkehrsordnung im sogenannten "Handyparagrafen" (§ 23 Abs. 1a StVO ).

4. Kopfhörer, Pedelecs und andere Zweiräder
Die Regeln gelten für Fahrzeuge aller Art: Neben Personenwagen und Nutzfahrzeugen gelten die Vorschriften zur Handynutzung im Straßenverkehr auch für Motorräder, Fahrräder oder E-Roller. Wer beispielsweise auf dem Fahrrad oder Pedelec mit dem Handy am Ohr erwischt wird, den belegt die Polizei mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro. Vorsicht aber auch, wenn Radfahrer das Smartphone mit Kopfhörern beispielsweise für die Sprachnavigation nutzen: das Gehör darf dabei nicht beeinträchtigt werden – insbesondere müssen Fahrgeräusche anderer Verkehrsteilnehmer noch gut zu vernehmen sein.

5. Assistenzsysteme – vor Fahrtantritt "erlernen"!
Moderne Assistenzsysteme nutzen: Freisprechanlagen sind mittlerweile weit verbreitet, auch die Sprachbedienung gehört zur Ausstattung von immer mehr Autos. Nicht alle Anwendungen lassen sich aber intuitiv bedienen. Doch wer sich rechtzeitig im Detail mit der Funktion seiner Assistenzsysteme vertraut macht, kann während der Fahrt sicherer telefonieren und navigieren. Nachrüstbare Freisprechanlagen gibt es auch für Motorräder, und auf dem Fahrrad lässt sich ein Headset mit den richtigen Einstellungen sicher nutzen.

Für die direkte Bedienung von Smartphone, Smartwatch und Co. gilt hingegen bei der Fahrzeugnutzung: Erst einen sicheren und erlaubten Parkplatz suchen, dann die Aufmerksamkeit dem digitalen Alleskönner widmen. (bs/wkp)

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