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Arbeitskreis VI: Plädoyer für freie Wahl des Rechtsanwalts im Schadenmanagement

29.01.2013 12:34 Uhr
Arbeitskreis VI: Plädoyer für freie Wahl des Rechtsanwalts im Schadenmanagement
Der Rechtsberatungsmarkt befindet sich im Wandel und benötigt viel mehr Transparenz als bisher, so die Empfehlung vom Arbeitskreis.
© Foto: @Holger Enge- Presse+PR Pfauntsch

Der Arbeitskreis VI des Deutschen Verkehrsgerichtstages beschäftigte sich eingehend mit dem Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht. Die Diskussion drehte sich u.a. um die freie Wahl des Rechtsanwalts, der Rolle der Mediation als mögliche Leistungserweiterung sowie der Notwendigkeit größerer Transparenz.

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Der Arbeitskreis VI war in vergangene Woche in Goslar dem Thema "Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht" gewidmet. Ein Konsens herrschte über die Notwendigkeit von bezahlbaren Rechtsschutzpolicen. Wichtig hielten insbesondere die Advokaten eine freie Rechtsanwaltswahl: "Eine Lenkung durch monetäre Anreize verbietet sich", erklärte hierzu Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltsvereins unmissverständlich. Am Freitag wurden abschließend folgende Empfehlungen an den Gesetzgeber bekannt gegeben:

1. Der Arbeitskreis stellt fest, dass die Rechtsschutzversicherung für die Rechtspflege eine wichtige Funktion im Hinblick auf den Zugang zum Recht einnimmt. Ebenso ist die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts für eine funktionsfähige Rechtspflege unabdingbar.

2. Der Arbeitskreis ist sich darüber einig, dass dem Rechtssuchenden die freie Rechtsanwaltswahl offenstehen muss.

3. Mediation ist in geeigneten Fällen eine sinnvolle Leistungserweiterung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung. Der Zugang des Versicherungsnehmers zu qualifizierter anwaltlicher Beratung über seine rechtliche Situation im Rahmen einer Mediation muss gewährleistet bleiben.

4. Der Rechtsberatungsmarkt befindet sich im Wandel. Deshalb empfiehlt der Arbeitskreis zur Herstellung größerer Transparenz und Klärung unterschiedlicher Sichtweisen, dass zwischen Vertretern der Rechtsschutzversicherungen und der Rechtsanwaltschaft hierzu regelmäßige Gespräche aufgenommen werden.

5. Der Arbeitskreis empfiehlt, Wissenschaft und Verbraucherschutz angemessen an diesen Gesprächen zu beteiligen.

Die Empfehlungen wurden einstimmig angenommen. (lk/ll)

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