Was neudeutsch modal-split heißt, ist der rasche Wechsel zwischen Verkehrsmitteln. Allzu schnell werde dabei aber "vor lauter Freude übers schnelle Weiterkommen" vergessen, darauf zu achten, ob beispielsweise ein Carsharing-Fahrzeug beschädigt ist, warnt der AvD. Und obwohl man nicht der Verursacher des Schadens war, müsse man in diesem Fall bei der Rückgabe haften.
Nicht dokumentierte Mängel sofort melden
Wie man es besser macht, sagt der Club aber auch: Dem Bordbuch der Fahrzeuge liege ein Formular bei, auf dem bei einem Rundgang vor Übernahme des Wagens vorhandene Schäden eingetragen sind. "Neue Mängel sind vor dem Losfahren dort einzutragen", so die Empfehlung. Verkratzte Rückspielgehäuse, kleine Dellen und Kratzer, angeschrammte Alufelgen, beschädigte Innenverkleidungen, fleckige oder eingerissene Sitze, nicht funktionierende Beleuchtung, Reifenschäden, fehlender Luftdruck oder zu wenig Öl "sind alles Punkte, die man prüfen sollte, bevor es losgeht".
Sinnvoll sei, von den Beschädigungen Fotos zu machen, auf denen Datum und Uhrzeit nachweisbar sind. Sind größere Schäden vorhanden und nicht in den Unterlagen vermerkt, sollten diese dem Vermieter möglichst vor Abfahrt unter Nennung von Kennzeichen, Kilometerstand und Uhrzeit mitgeteilt werden. Nur bei Einhaltung der Vorgaben, also rechtzeitiger Meldung von Schäden, sei man bei Rückgabe des Fahrzeugs von der Haftung befreit. Der Kunde habe dennoch "immer die Möglichkeit nachzuweisen, dass er nicht schuldhaft Beschädigungen nach Mietbeginn verursacht oder jemand anderes dafür die Verantwortung trägt".
"Kaum ein E-Bike und Fahrrad ohne Beschädigung"
Der AvD weist außerdem darauf hin, dass speziell die in Ballungsgebieten im öffentlichen Straßenraum verteilten Car-Sharing-Autos oft zu voreilig übernommen und viele Schäden übersehen werden, weil viele dieser Autos auch nicht blitzsauber geputzt an Vermietstationen warten, sondern vom Vornutzer irgendwo abgestellt wurden. Dies betreffe auch E-Bikes und Fahrräder, bei denen allerdings kaum eines davon keine Beschädigungen aufweise.
Umso mehr sollte man, so der AvD, seinen Mietvorgang genau dokumentieren und dies den Vermieter auch wissen lassen. "Das trägt ebenso dazu bei, Mietfahrzeuge pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand weiter zu geben." (wkp)
AvD rät zu Vorsicht: "Bei Carsharing-Wagen auf Schäden achten"
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät dringend, bei der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen stets auf Vorschäden zu achten. Diese würden "beim schnellen Umstieg oft übersehen". Wer allerdings einen beschädigten Wagen zurückgibt, haftet nachher auch für die Reparaturkosten.