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Branchenstimme: DAV begrüßt Reform der Verkehrssünderdatei

10.02.2012 18:03 Uhr
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
© Foto: Deutscher Anwaltverein (DAV)

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet grundsätzlich die Vereinfachung des Punktesystems in Flensburg, warnt aber vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen und fordert zudem die Einführung des gerichtlichen Rechtsschutzes bei Anordnung der MPU.

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Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) findet: Das Punktesystem in Flensburg muss einfacher und gerechter werden. Oder, um es mit den Worten von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zu sagen: Das "Gestrüpp" müsse "entwirrt" werden. Doch die Verkehrsanwälte äußern auch Bedenken. Die vereinfachte Löschung der Eintragungen sei zwar dringend notwendig, weil das System für die Verkehrsteilnehmer derzeit undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar sei – und darüber hinaus ineffizient, da das jahrelange Fortschreiben alter minimaler Verstöße keine Rückschlüsse auf das aktuelle Fahrverhalten zulässt. Keine Zugeständnisse an Verkehrsrowdies! ABER: Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, warnt auch vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: "Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden." Gerichtlicher Rechtsschutz für Autofahrer Bezüglich des Fahrverbots schon bei acht Punkten müsse darauf geachtet werden, dass die Reform aber nicht zu mehr Führerscheinentzügen führt. Dringend notwendig sei in diesem Zusammenhang auch die Einführung der lange geforderten Einführung des gerichtlichen Rechtsschutzes bei der Anordnung der MPU. "Im Moment wird der Verkehrsteilnehmer rechtlos gestellt, wenn die MPU angeordnet wird," so Riedmeyer weiter. (lk)

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