Akku-Brandgefahr "äußerst gering": Mitnahmeverbot von E-Scootern im ÖPNV "unverhältnismäßig"

03.11.2025 20:44 Uhr | Lesezeit: 3 min
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"Da brennt so schnell nichts", stellte der ADAC nach umfassenden Stresstests an den Akkus von E-Scootern fest.
© Foto: ADAC/Ralph Wagner

In einigen deutschen Städten dürfen keine E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Als Grund dafür wird meist die Brandgefahr angeführt. Der ADAC hat aus diesem Grund sechs E-Scooter einem technischen Stresstest unterzogen. Das Ziel: Den Grenzbereich der Akkus elektrotechnisch und mechanisch auszuloten.

Bei den Versuchen setzte der ADAC die E-Scooter bewusst starken Belastungen aus: Dafür wurden die Gefährte auf einem Zweiradprüfstand über 30 Minuten bei Höchstgeschwindigkeit über simuliertes Kopfsteinpflaster gefahren. In der Klimakammer folgte ein Test bei Minusgraden sowie ein Test bei starkem Regen von allen Seiten.

Wieviel Stress vertragen die Akkus?

Besonderes Augenmerk galt aber der elektrotechnischen Untersuchung: Nach mehreren Tiefen- und Selbstentladungen wurden die E-Scooter – wo möglich – über das Batteriemanagement absichtlich getuned, um sie zusätzlichem Stress auszusetzen. Nach jeder Testrunde wurden die Kapazität und der Innenwiderstand der Akkus erfasst. Zudem erfolgte eine Vorher-Nachher-Prüfung der Batteriepacks mithilfe einer Wärmebildkamera, um signifikante Temperaturunterschiede während der Entladung sowie während des Ladevorgangs zu dokumentieren.

Klare Resultate

Das Ergebnis der Tests war eindeutig: In keinem Fall ergaben sich Veränderungen an den Batteriepacks, es gab keine Verformungen, Brände oder andere Auffälligkeiten. Der ADAC kann allen getesteten Modellen ein hohes Sicherheitsniveau bescheinigen. Durch die geplante Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung sollen E-Scooter an die Sicherheitsstandards von Pedelecs angeglichen werden und somit ist ein weiterer Sicherheitsschritt zu erwarten.

Unter all diesen Aspekten erscheint dem ADAC das mancherorts bestehende Mitnahmeverbot von E-Scootern im öffentlichen Nahverkehr in der aktuellen Form unverhältnismäßig und sollte aus seiner Sicht überprüft werden. Darüber hinaus gelte, dass die Gefahr eines Akkubrandes tendenziell beim Ladevorgang am größten ist. "Eine simple und sinnvolle Risikoreduzierung könnte man also bereits erreichen, wenn man das Aufladen im ÖPNV vermeiden würde."

Abschließend empfiehlt der Verbraucherschutz-Club: "Verbraucher können sowohl beim Transport als auch bei Ladevorgängen auf eine Akkuschutztasche zurückgreifen. Diese kann zwar keine Brände verhindern, die Ausbreitung aber verzögern und so im unwahrscheinlichen Falle eines Feuers wertvolle Zeit gewinnen."

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