Die Punkte-Reform kommt, das ist sicher. Jedoch ganz zum Schluss wurde eine Änderung bei der Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenze vorgenommen: Die neue Verwarnungsgeldobergrenze soll dann bei 55 Euro liegen. Die neue Eintragungsgrenze werde von 70 Euro auf 60 Euro herabgesetzt (nach dem "alten" System lag diese bei 40 Euro), wie die Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltvereins aktuell mitteilten. Entsprechend geringer seien die Anhebungen bei den einzelnen Regelsätzen ausgefallen. Im Vergleich zur angehörten Fassung wurde auch die Regelung über das wiederholte Fahreignungsseminar überarbeitet: Es wird innerhalb von zwei Jahren nur einmal angeordnet, beim zweiten Mal erfolgt lediglich eine Verwarnung, aber keine nochmalige Anordnung.
"Jetzt noch Punkte abbauen"
Weitere Änderungen gibt es bei dem Wechsel vom bisherigen recht komplexen System zur transparenteren drei-stufigen "Punkte-Ampel" vorläufig nicht.
Mit Blick auf den Verbraucher kommentiert Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Chefredakteurin des Magazin-Supplements AUTOHAUS Schadenrecht, die bevorstehenden Neuregelungen des Verkehrszentralregisters wie folgt:
"Neu und kritisch zu bewerten ist der Umstand, dass die freiwillige Seminarteilnahme bei einem noch nicht verpflichtenden Punktestand entfällt. In der Vergangenheit konnte hier ein Punkterabatt von zwei bis vier Punkten verdient werden. Man ist sicherlich nicht schlecht beraten, seinen derzeitigen Punktestand im Hinblick auf die noch bestehende Abbaumöglichkeit zu untersuchen. Nachdem hier vertiefte Kenntnisse über die Übertragung in das neue Register, Tilgungsfristen und Voreintragungen mit zukünftig entfallenden Punkten notwendig sind, sollte ein Verkehrsanwalt hinzugezogen werden. Bei nur noch sieben möglichen Punkten vor Entzug der Fahrerlaubnis ist zukünftig jeder einzelne Punkt von ganz besonderer Bedeutung und sicherlich aufmerksamer zu bekämpfen als bisher."
Den ausführlichen Kommentar können Sie in der aktuellen Ausgabe von AUTOHAUS-Schadenrecht nachlesen, das am Montag dieser Woche (17. Dezember) als Supplement des AUTOHAUS-Magazins SchadenBusiness erschienen ist. (sh)
Ergänzung: Änderungen bei geplanter Punkte-Reform
Kürzlich wurden die von Bundesverkehrminister Dr. Peter Ramsauer vorgelegten Änderungsvorschläge vom Bundeskabinett beschlossen. Bei der Verwarnungsgeld- und Eintragungsgrenze wurden jetzt noch Korrekturen vorgenommen.