Wird einem Autofahrer der deutsche Führerschein entzogen, darf er sich auch mit einer EU-Fahrerlaubnis nicht hinters Steuer setzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder und wies damit einen Eilantrag zurück (Az: 2L266/05). Ein Gericht hatte einem Brandenburger Autofahrer den Führerschein entzogen und eine sechsmonatige Sperre für die Neuerteilung verhängt. Stattdessen wollte der Antragsteller seinen in Tschechien erworbenen EU-Führerschein in Deutschland nutzen. In der Urteilsbegründung wurde zwar bestätigt, dass dieses Papier auch hierzulande berechtige, einen Wagen zu führen. Allerdings gelte dies nur, wenn dem Inhaber seine Fahrerlaubnis nicht behördlich entzogen worden sei. (kt)
EU-Führerschein kann entzogene Fahrerlaubnis nicht ersetzen
Urteil: Nutzung ist nur erlaubt, wenn dem Inhaber seine Fahrerlaubnis nicht behördlich beschlagnahmt worden ist