Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beobachtet die Preisentwicklung seit Januar 2013. In seiner aktuellen Analyse hält der Verband fest, dass seither die Kosten für Ersatzteile deutlich schneller als die Inflationsrate anstiegen: Während der Verbraucherpreis-Index um 6,9 Prozent zulegte, verteuerten sich Pkw-Ersatzteile im selben Zeitraum durchschnittlich um 24 Prozent. Rückleuchten seien seit 2013 um fast 50 Prozent, Kofferraumklappen um über 30 Prozent teurer geworden.
Durchschnittlicher Pkw-Sachschaden jetzt bei 2.700 Euro
Bei Versicherern führen höhere Ersatzteilpreise zu unmittelbar steigenden Reparaturkosten nach Unfällen, so der GDV. Im Jahr 2013 kostete die Kfz-Haftpflichtversicherer ein Pkw-Sachschaden im Schnitt rund 2.400 Euro, im vergangenen Jahr bereits 2.700 Euro (+ 12,5 %).
Für ihre Untersuchung haben Ingenieure und Statistiker des GDV in der Schadenkalkulations-Datenbank von Audatex jährlich die Ersatzteilpreise für 20 verschiedene Fahrzeugtypen recherchiert. Die Auswahl der Fahrzeuge umfasst Kleinwagen ebenso wie Oberklasse-Modelle sowie Modelle mehrerer Hersteller. Für jedes Fahrzeug wurden die Preise von zwölf Ersatzteilen erhoben, die nach Unfällen häufig ausgetauscht werden müssen – vom vorderen Stoßfänger bis zur Kofferraumklappe.
"Gesetzesänderung könnte Preise senken"
Für mehr Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt könnte laut dem in Berlin ansässigen Verband eine Lockerung des sogenannten Designschutzes sorgen. In seiner aktuellen Form schützt der Designschutz nicht nur das Design eines Autos, sondern aller sichtbaren Karosserie-Ersatzteile. Die Folge: Neue Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer oder Windschutzscheiben können Autofahrer und Werkstätten nur vom Hersteller des Autos kaufen.
"So wird der Wettbewerb ausgeschaltet und der Markt für sichtbare Ersatzteile monopolisiert", sagt Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung im GDV. "Besser und vermutlich auch günstiger wäre es, wenn die Verbraucher zwischen verschiedenen Ersatzteil-Herstellern wählen könnten."
Die Reparaturklausel-Forderung der Assekuranz
Die Versicherungswirtschaft fordert daher, die sichtbaren Karossiere-Teile künftig vom Designschutz auszunehmen – und diese sogenannte Reparaturklausel sowohl für Neufahrzeuge, als auch für Gebrauchtwagen gelten zu lassen. (wkp)