Bereits 2006, als das Monopol für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen fiel, ging die GTÜ mbH einen ersten Schritt Richtung Full-Service-Dienstleister. Das zunächst als eigener Geschäftsbereich innerhalb der GTÜ mbH angelegte Geschäftsfeld wurde zu Beginn des Jahres 2008 vom Umweltministerium Baden-Württemberg als Sachverständigenorganisation gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt folgte eine Anerkennungserweiterung als notifizierte Stelle für das Konformitätsbewertungsverfahren von Aufzugsanlagen. Zum Jahresbeginn 2010 – also vor nunmehr zehn Jahren – wurde der Geschäftsbereich Anlagensicherheit der GTÜ mbH nach einer Phase des intensiven Wachstums in eine eigenständige Gesellschaft, die GTÜ Anlagensicherheit GmbH, ausgegliedert.
Ein wachsender Geschäftsbereich
Deutschlandweit sind heute mehr als 100 GTÜ-Partner für die Tochtergesellschaft im Einsatz – Tendenz stark steigend. "Die GTÜ investiert viel in die Weiterbildung der freiberuflichen Sachverständigen", erklärt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ diese Entwicklung. "Die Kollegen schätzen das GTÜ Netzwerk und die Möglichkeit Unternehmen persönlich und direkt zu betreuen", ergänzt Herbert Unger, Direktor der GTÜ-Anlagensicherheit GmbH.
Unternehmerblut
Diplom-Ingenieur Michael Köritz– einer der GTÜ-Partner – stammt aus einer Bergbaufamilie aus dem Ruhrgebiet, schuftete zwei Jahre unter Tage. Angesichts der ungewissen Zukunft dieser Branche wechselte er das Fach und wählte im Rahmen seines Studiums den Schwerpunkt Sicherheitstechnik. Seit 2008 ist er für die GTÜ mbH tätig. "Jeder von uns Sachverständigen hat ein Spezialgebiet", berichtet Köritz. Er selbst prüft einen Großteil der deutschen Flüssiggas-Großanlagen. Drei, fünf, sechs oder zehn Jahre betragen die diversen Intervalle der wiederkehrenden Überwachung, bei der vor allem der sichere Betrieb im Mittelpunkt stehen. Michael Köritz ist viel unterwegs: "60.000 Kilometer mit dem Auto kommen jedes Jahr zusammen." Um als Selbständiger erfolgreich zu sein, sollten die Sachverständigen "Unternehmerblut in den Adern haben“, wie er sagt. Bei der GTÜ kommt nicht nur bei Michael Köritz viel Berufserfahrung hinzu. "Der Markt weiß, dass die GTÜ mit kompetenten Experten besetzt ist", beobachtet er und zieht sein Fazit: "Wir sind alle zu einhundert Prozent ausgelastet, und zwar ganz ohne Werbung."
Externer Sachverstand weiter hoch gefragt
Im Mittelpunkt des Arbeitsalltags der Anlagensicherheitspartner stehen die Arbeits- und Betriebssicherheit, aber auch umweltrelevante Prüfpunkte. Die Rahmenbedingungen ändern sich kontinuierlich: Das Produktsicherheitsgesetz sowie der Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen werden im Jahr 2020 überarbeitet und ergänzt. "Die Betreiber dieser Anlagen werden sich in Zukunft noch stärker als bisher auf externen Sachverstand verlassen müssen", hebt Herbert Unger hervor. In den vergangenen zehn Jahren hat die GTÜ rund eine halbe Million Anlagen überprüft und strebt weiteres Wachstum an.
Weit reichendes Aufgabengebiet
Generell ist das Aufgabengebiet der GTÜ Anlagensicherheit enorm vielfältig: Überwacht werden beispielsweise Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nach dem Wasserhaushaltsgesetz wie etwa Füllanlangen für Flüssiggas, Altölsammelbehälter oder auch Tankstellen. Auch die Prüfung von Druckgeräten und Druckbehältern oder Aufzugsanlagen bis hin zu Aufzügen nach Maschinenrichtlinie für die sichere Wartung von Windkraftwerken gehören zum Aufgabengebiet. Das Konformitätsbewertungsverfahren gewährleistet, dass ein Aufzug allen gültigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Aufzugsrichtlinie erfüllt. Da gibt es durchaus außergewöhnliche Objekte, sind doch manche Aufzugsanlagen bereits 100 Jahre alt. "Wegen ihrer Erfahrung und Kompetenz werden unsere Sachverständigen gern weiterempfohlen, auch Großkunden wenden sich mittlerweile an die GTÜ", erläutert Herbert Unger. Sicherheitstechnisch bedeutsame oder umweltgefährdende Anlagen müssen fast immer vor ihrer Inbetriebnahme und anschließend innerhalb bestimmter Fristen wiederkehrend kontrolliert werden. (wkp)