Handwerks-Beruf oder Studium: Eine neue Lebensphase startet – und was dazu nötig ist

21.09.2026 05:40 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Mitversichert während Ausbildung und Studium ist eine gute und probate Sache. Dennoch sollte man "genau hinschauen und den Versicherungsschutz prüfen", rät die HUK-COBURG.
©Foto: HUK-Coburg

Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Mit Beginn des Ausbildungsjahrs oder des Wintersemesters stellen sich viele junge Leute auf eigene Füße und ziehen aus. Plötzlich taucht die Frage auf: Muss ich mich jetzt selbst versichern?

Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung während der Ausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst und ein bis zu zwei Jahre dauerndes Travel- & Work-Programm bzw. eine ebenso lange Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn sich jemand nach Abschluss der Ausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein Jahr weiter.

Ausland inklusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Versicherung reden.

Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Studierende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Je nach Gastland können erhebliche Eigenanteile und Zuzahlungen anfallen. Außerdem greift der Schutz außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.

Daher bieten viele private Krankenversicherungen für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt – wie einem Auslandssemester – Schutz im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er miteingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die aber schnell etliche tausend Euro kosten kann.

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