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KÜS: Punktekatalog bei überzogener HU-Frist gilt nach wie vor

15.06.2012 11:28 Uhr
KÜS
Für die Hauptuntersuchung gelten ab 1. Juli dieses Jahres neue Regelungen.
© Foto: KÜS

Ab dem 1. Juli 2012 werden im Bereich der Hauptuntersuchung an Fahrzeugen einige Neuerungen in Kraft gesetzt. Betroffen davon ist auch der Zeitraum für die Gültigkeit der Hauptuntersuchung. Darüber informiert die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS.

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Wer sein Fahrzeug mit Verspätung zur Hauptuntersuchung bringt, ist nach der neuen Regelung nicht mehr von der Rückdatierung betroffen. Das heißt: Wer jetzt im Monat Juni zur Hauptuntersuchung muss, aber erst im August sein Fahrzeug beim Prüfingenieur vorfährt, bekommt bei positivem Mängelbescheid seine Plakette ab dem Monat August für 24 Monate. Es wird dann nicht mehr, wie im konkreten Fall beispielsweise auf den Monat Juni, rückdatiert. Die seit Jahren geltende Regelung wird in Kürze also bundesweit obsolet sein. 

Neue Regelung zum Teil bereits in Kraft

Die HU-Neuregelung tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft. Wichtig zu erwähnen ist die Tatsache, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen diese neue Regelung bereits vorgezogen und in Kraft gesetzt haben. In diesen Bundesländern wird also bei der Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen schon zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr rückdatiert. In allen anderen Bundesländern wird die seit Jahren bestehende Rückdatierungs-Regelung nach dem 30. Juni 2012 ebenfalls aufgehoben sein.

Bußgeld-Sanktionen bleiben wie bisher

Die Prüforganisation KÜS weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass mit der HU-Neuregelung nicht alles bisher Gültige durch den Gesetzgeber automatisch mit aufgehoben sein wird: Unberührt von den Neuerungen bleiben beispielsweise die Sanktionen bei massiven Überziehungen der Hauptuntersuchungsfristen. 

Ist die Frist für den HU-Termin um mehr als 4 Monate überzogen, so droht laut Bußgeldkatalog 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg und 40 Euro Geldstrafe. Bei mehr als 8 Monaten Überzug sind es 2 Punkte und 80 Euro. Schwierigkeiten kann es auch geben nach einem Unfall bei der Schadenregulierung durch die Versicherungen. Eine weit überzogene Hauptuntersuchung könnte dann eventuell zum Thema werden. (ses/wkp)

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