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KÜS: Quads und Trikes müssen zur AU

30.11.2012 17:23 Uhr
KÜS: Quads und Trikes müssen zur AU
Nun blüht Quads und Trikes das gleiche Schicksal wie den Motorrädern, die bereits seit 2006 zur AU müssen.
© Foto: UDV

Einer Änderung des Zulassungsverfahrens zufolge müssen nun auch Quads und Trikes zur Abgasuntersuchung. Die Überwachungsorganisation KÜS erklärt, worauf die Besitzer achten müssen.

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Für die Fahrer von Quads und Trikes gibt es ab dem Sommer diesen Jahres eine Änderung, was die Fahrzeuguntersuchungen anbelangt. Die beliebten Freizeitfahrzeuge müssen nämlich zur Abgasuntersuchung. Darüber informiert die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS.

Die 400-Kilogramm-Grenze

Trikes waren bisher generell von der AU (Abgasuntersuchung) befreit. Seit dem Juli 2012 müssen die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 400 Kilogramm ihre Abgase auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Werte kontrollieren lassen. Das zulässige Gesamtgewicht errechnet sich aus dem Leergewicht des Fahrzeuges und der Zuladung. Zu finden ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren, dort unter dem Buchstaben F.2.

Bei Quads zählt die Schlüsselnummer

Bei der zweiten Gruppe der Spaßfahrzeuge, den Quads, werden ebenfalls ab Juli 2012 die Abgase gemessen. Bisher waren bei Quads nur die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 400 Kilo AU-pflichtig. Wenn Quads von der Fahrzeugart den Personenkraftwagen zugeordnet sind, haben sie eine besondere Schlüsselnummer, erklärt die Prüforganisation. Betroffen sind hier die Fahrzeuge, deren Schlüsselnummer mit M oder 01 beginnt. Die Schlüsselnummer bezeichnet in den Fahrzeugpapieren die Fahrzeugart und ist dort zu finden im Feld J. (ll)

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