Der Betroffene war der Verkehrspolizei aufgefallen, als er innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit neun km/h zu schnell unterwegs war und zudem noch den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Er erhielt dafür einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro plus 73,50 Euro Verwaltungskosten. Diese Kosten weigerte sich der Verkehrssünder allerdings sich zu zahlen. Und leugnete in der anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung prinzipiell die Befugnis der zuständigen Amtsstellen. Zeit ist offensichtlich stehengeblieben Der Mann äußerte sich nämlich bei seiner Anhörung, dass er kein Bürger der Bundesrepublik wäre, sondern noch immer "die Staatsangehörigkeit der DDR" habe. Damit stehe ihm laut einer entsprechenden UN-Resolution das "Recht der Selbstverwaltung" zu. "Das ist insofern juristischer Nonsens, als dass es aufgrund des Einigungsvertrages keine Zweifel an der Anwendbarkeit des bundesdeutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes auf dem Gebiet der Ex-DDR gibt", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Zweifel an Zurechnungsfähigkeit Der verhandlungsführende Richter vom Amtsgericht Hildburghausen hegte starke Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen. Deshalb wurde auch angeordnet, dass die Zustellung der Gerichtsakte an die Führerscheinstelle des Landratsamtes zwecks Überprüfung der Fahreignung des Mannes zu erfolgen hat. Mit dieses Entscheidung war der "ewig Gestrige" jedoch nicht einverstanden und widersprach dem Urteil und zweifelte zudem an, dass "der Richter tatsächlich ein Richter ist". Der Fall wurde an das Verwaltungsgericht in Meinigen weitergegeben. Auch die Meininger Richter am Verwaltungsgericht unterstützten ausdrücklich die Sichtweise aus Hildburghausen. Die ordneten außerdem an, dass der Autofahrer, der vor Gericht zu Protokoll gab,"die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht" zumindest einer Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde Folge leisten und ein amtsärztliches Gutachten beizubringen hat. Ansonsten ist werde ihm der Führerschein entzogen, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Meiningen (Az. 2 K 297/11 Me).
Kurios: Leugnung der Bundesrepublik stellt Fahreignung infrage
Ein Autofahrer gab vor Gericht zu Protokoll an, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere. Bei den Richtern weckte das erhebliche Zweifel an seinen Fähigkeiten als Kraftfahrer. Er muss ein amtsärztliches Gutachten beibringen.