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Nachgefragt: Der LSK-Prozess in der Praxis

04.11.2019 07:07 Uhr
Nachgefragt: Der LSK-Prozess in der Praxis
Während ein Mitarbeiter eines Autohauses bzw. K&L-Fachbetriebes mit seinem Smartphone den Schaden am Unfallwagen filmt, erscheint dieser "Live-Stream" zeitgleich auf dem Bildschirm des Kfz-Sachverständigen der Allianz in München. Bei der Videoübertragung stehen die Beteiligten der Werkstatt und des Versicherers zusätzlich in telefonischem Kontakt, um sich zu spezifischen Schadendetails und über den idealen Reparaturweg auszutauschen.
© Foto: Erik Mosoni

Innerhalb einer Stunde können Videotelefonat und Besichtigung plus anschließende Gutachtenerstellung durch die Live-Stream-Kalkulation abgeschlossen sein.

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Wie die Live-Stream Kalkulation (LSK) im Gleichklang zwischen Werkstatt und dem Sachverständigen der Allianz abläuft, wo es Ausnahmen gibt und wie auch das Thema Datenschutz berücksichtigt wurde, erklärte gegenüber AUTOHAUS ergänzend Dominik Hertel, Leiter Kraftschaden der Allianz-Versicherung AG sowie Geschäftsführer der SPN Service Partner Netzwerk GmbH:

Herr Hertel, wann kommt die LSK zum Einsatz?
D. Hertel: Die Live-Stream-Kalkulation kommt grundsätzlich für alle Schadenbilder zum Einsatz. Ausnahmen sind hier lediglich Hagel-, Total- sowie Einbruch- und Diebstahlschäden. Wird für die Feststellung des korrekten Reparaturweges und der Schadenhöhe eine Hebebühne benötigt, so ist die Live-Stream-Besichtigung beim Kunden verständlicherweise nicht möglich.

Wie läuft der Prozess konkret ab?
D. Hertel: Hier müssen wir zwischen Kunden und Kooperationswerkstätten unterscheiden. Der Kunde meldet den Schaden telefonisch oder online. Im Rahmen der Schadenmeldung wird ein Termin für die LSK vereinbart. Für 2020 planen wir ein Online-Terminportal, in welchem sich der Kunde direkt einen Termin buchen kann. Vor der Fahrzeugbesichtigung erhält der Kunde dann per SMS eine Einladung mit einem Link zum Start der Anwendung. Anschließend erfolgt die Besichtigung. Dabei leitet der Sachverständige den Kunden durch den Prozess und nimmt den Schaden auf. Auf dieser Basis erstellt der SV dann eine Reparaturkostenkalkulation und versendet diese an den Kunden.

Die Kooperationswerkstatt hat die Kontaktdaten des für sie zuständigen Kfz-SV. Insoweit meldet sie sich direkt bei diesem. Der weitere Prozess läuft analog zu dem unserer Kunden. Der SV, welcher die LSK durchgeführt hat, kann direkt eine Auszahlung an den Kunden oder die Werkstatt veranlassen. Sollte sich der Kunde für eine Reparatur entscheiden, so kann die Rechnung auf dem üblichen Weg eingereicht werden.

Drastische Zeiteinsparungen

Wie lange dauert der Prozess für den Kunden bzw. die Werkstatt?
D. Hertel: Unsere Erfahrungen zeigen, dass wir für das Videotelefonat im Durchschnitt nicht mehr als 15 bis 20 Minuten benötigen. Im Regelfall liegt dem Kunden bzw. der Werkstatt das finale Gutachten nach weiteren 30 Minuten vor.

Welche technischen Anforderungen werden an den Kunden bzw. die Werkstatt gestellt?
D. Hertel: Die Anwendung läuft auf allen gängigen Smartphones, sei es Android oder iOS (iPhone), aber auch auf gängigen Tablets. Voraussetzung ist jedoch ein leistungsfähiges WLAN oder eine mobile Datenverbindung mit LTE.

Datenschutz ist in aller Munde. Ist dieser ausreichend gesichert?
D. Hertel: Der Schutz der Daten unserer Kunden ist für uns von höchster Bedeutung. Daher haben wir sichergestellt, dass die Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben gewährleistet ist. Insoweit wird der Livestream nicht gespeichert, es werden lediglich Fotos erstellt – analog einem SV-Gutachten vor Ort. Fotos und Kalkulation werden ausschließlich in unserem Bearbeitungssystem in der Schadenakte archiviert. Der Versand erfolgt per E-Mail über einen sicheren Server oder falls gewünscht per Post.  (wkp)

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