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Recht auf Reparatur: ZDK begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

29.04.2024 08:28 Uhr | Lesezeit: 2 min
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ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel begrüßt die Entscheidung pro Recht auf Reparatur. 
© Foto: ProMotor

Aus Sicht des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes ist die am vergangenen Dienstag gefallene Entscheidung des EU-Parlaments für das Recht auf Reparatur ein bedeutender Fortschritt für Verbraucher und die Automobilindustrie. Damit werde ein fairer Wettbewerb gefördert.

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Das EU-Parlament hat am Dienstag vergangener Woche (23. April 2024) grünes Licht für die sogenannte "Recht auf Reparatur"-Richtlinie gegeben. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte diese Entscheidung grundsätzlich. Wichtig für den Verband war, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte, ohne den Kunden einen Mehrwert zu bieten. 

"Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein bedeutender Fortschritt für die Verbraucher und die gesamte Automobilindustrie", erklärte Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK. "Sie ebnet den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen wird."

Nach wie vor erschweren Softwarehindernisse den Zugang zu Fahrzeugdaten für Werkstätten, kritisiert der ZDK. Diese Software-Hürden behindern die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer Betriebe und gefährden auch die Wahlfreiheit der Verbraucher. Dadurch würden innovative Lösungen für die Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen verhindert, hieß es.

Der ZDK fordert daher die Europäische Kommission dringend auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem anzugehen. Eine sektorspezifische Regelung zu Fahrzeugdaten sei aus Sicht des Verbandes unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Nach der Verabschiedung haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um das Recht auf Reparatur in ihre nationalen Gesetze zu übertragen.   (AH)

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