Die europäischen Versicherer erhalten ein Jahr mehr Zeit: Sie müssen die neuen Eigenkapitalregeln nach Solvency II erst zum 1. Januar 2014 anwenden. Auf einer BaFin-Tagung in Bonn äußerte sich der Referatsleiter Versicherungen und Renten bei der Europäischen Kommission, Karel van Hulle, laut Branchenmedien-Berichten dahingehend, dass die deutsche Assekuranz mit vielen Änderungswünschen Gehör finden wird. Van Hulle wird mit den Worten zitiert: "Wir wollen ein Phasing-in und nicht, dass Solvency wie ein Stein auf die Branche herunterkracht." Unverändert bleibe jedoch, dass die EU-Mitgliedsstaaten Solvency II bis zum Jahresbeginn 2013 in nationales Recht umsetzen müssen. Offenbar war die Kritik an der letzten Auswirkungsstudie QIS 5 im vergangenen Jahr zu groß ausgefallen. Die deutschen Assekuranzen können die Modifizierungen im kommenden Frühjahr in einer weiteren Auswirkungsstudie (QIS 6) durchrechnen. Diese wird jedoch nicht von der Kommission, sondern vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt. QIS steht für Quantitative Impact Study. Auf Basis von fünf vorhergehenden Studien hatte die EU die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Versicherer getestet und das Modell weiterentwickelt. Endgültige Fassung Die Europäische Union plant keinen weiteren Testlauf für die neuen Eigenkapitalregeln. "Für kleine Punkte wird es noch Konsultationen geben, aber irgendwann muss die Diskussion auch zu Ende sein", so van Hulle. Die Kommission plant, Ende dieses Monats – ergo in den nächsten Tagen – die endgültige Fassung des Entwurfs vorzulegen. Mit Solvency II will die EU verhindern, dass insolvente Versicherer Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und Geschädigten nicht mehr erfüllen können. Die neuen Vorgaben betreffen die Eigenkapitalausstattung, das Risikomanagement und die Berichtspflichten. (lk)
Recht: Erneute Diskussion um Solvency II
Die deutschen Versicherer können die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalregeln im kommenden Frühjahr in einer weiteren Studie (QIS 6) des GDV durchrechnen. Bis 1. Januar 2013 sollen die Regeln jedoch wie geplant in nationales Recht umgesetzt werden.