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Rechtsprechung: E-Scooter schützt nicht vor Fahrverbot

25.04.2022 04:53 Uhr | Lesezeit: 5 min
Rechtsprechung: E-Scooter schützt nicht vor Fahrverbot
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, sollte tunlichst darauf achten, keine Drogen einzunehmen und auch auf Alkoholgenuss zu verzichten. Ansonsten drohen – wie bei anderen im öffentlichen Bereich bewegten Fahrzeugen – Bußgeld und auch Fahrverbot.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Obwohl die Geschwindigkeiten mit Autos und Motorrädern nicht vergleichbar sind, sehen die Gerichte weiter skeptisch auf E-Scooter, die ursprünglich vor allem für die sogenannte "letzte Meile" vorgesehen waren – was der heutigen Praxis kaum entspricht. Kein Auge aber wird zugedrückt, wenn Drogen mit "im Spiel" sind.

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Eine Fahrverbot nach einer E-Scooterfahrt unter Drogen ist jederzeit möglich. Das ergibt sich aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.

Im konkreten Fall wurde entschieden, dass die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots auch bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig ist. Denn das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei. Dies entschied laut ARAG Experten das Pfälzische OLG Zweibrücken, wonach es allerdings auf die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt ankomme (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21). (kaf)

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