Seit dem Boom mit mobilen Navigationsgeräten im Auto hat das Thema auch für die Kraftfahrt-Versicherer eine nennenswerte Relevanz erhalten: Nicht nur die Diebstahlquoten, sondern auch die "Kollateralschäden" durch eingeschlagene Seiten- oder sogar zerstörte Windschutzscheiben haben in den vergangenen Jahren sprunghaft zugenommen. Offenbar gibt es zwar von Versicherer zu Versicherer erhebliche Unterschiede, was die Entwendungsquote betrifft, teilte Wolf-Henning Hammer, Geschäftsführer des Frankfurter Dienstleisters Cars & Competence, gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager mit. Durchweg sei aber die von seinem Unternehmen auf diesem Gebiet angebotene Dienstleistung bei bislang kontaktierten Schadenleitern und Chef-Sachverständigen in der Kfz-Assekuranz "sehr positiv aufgenommen" worden.
Explizit für solche Schadensfälle bietet Cars & Competence sowohl eine Ersatzbeschaffung für beschädigte oder gestohlene Navigations- und Audiogeräte an, als auch den Ankauf wieder aufgefundener Produkte. Laut Hammer übermittelt für den Ankauf wiederaufgefundener Navigationsgeräte der Versicherer in der Praxis auf elektronischem Weg die Daten und die Beschreibung des betroffenen Geräts an den Frankfurter Dienstleister. Dieser bzw. einer seiner Partner unterbreite daraufhin in der Regel binnen 24 Stunden ein marktkonformes Angebot. "Ob das Gerät funktionstüchtig oder defekt ist, ist irrelevant. Das Angebot ist in jedem Fall verbindlich und bindend für uns und die Angebotseinholung ist kostenfrei", so Hammer.
Im Falle einer Ersatzbeschaffung für beschädigte oder entwendete Geräte sowie für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes könne die Anfrage nach dem benötigten Gerät einfach per Mail erfolgen. Auch hierzu gebe es dann innerhalb eines Tages für marktgängige Geräte ein den Marktverhältnissen entsprechendes Angebot als kostenfreien Service. Könne man dem Versicherer ein Ersatzgerät nicht unmittelbar aus dem eigenen Bestand anbieten, werde zunächst der realistische Marktwert ermittelt und nach Möglichkeit eine konkrete Bezugsmöglichkeit nachgewiesen. Entscheide sich der Versicherer für das empfohlene Gerät, entstünden ihm für den Service keine weiteren Kosten.
Nur bei Ablehnung des Angebotes werde laut Hammer eine Wertermittlungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro (plus Mehrwertsteuer) fällig. Cars & Competence bietet Versicherungen z.B. im Kaskofall inzwischen auch die Ersatzbeschaffung für irreparabel beschädigte Kraftfahrzeuge zu Konditionen von "in der Regel zehn und 20 Prozent unterhalb der UVP" an. (wkp)