Bis zum Inkrafttreten von Solvency II wird die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden – also auch der deutschen BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – noch zahlreiche Details zur Umsetzung festlegen.
"In den jetzt verbleibenden 300 Tagen bis zum Start von Solvency II müssen die Unternehmen komplexe Genehmigungsverfahren und Tests durchlaufen und eine wahre Flut weiterer Leitlinien und Standards umsetzen", äußerte sich am Freitag Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unmittelbar nach Bekanntgabe der Gesetzesverabschiedung zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle), mit der die EU-Richtlinie Solvency II in deutsches Recht umgesetzt wird.
"Um eine Überforderung insbesondere kleinerer Unternehmen zu vermeiden, müssen die Aufsichtsbehörden mit Augenmaß agieren und das in der Solvency-II-Richtlinie verankerte Proportionalitätsprinzip ernst nehmen", forderte von Fürstenwerth. (wkp)
Statement: Mammutaufgaben für 300 Tage bis Solvency II

Was Solvency II nach der Bundesrats-Entscheidung vom 6. März 2015 vor allem für die Versicherungswirtschaft bedeutet, fasst Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung, in einem prägnanten Satz zusammen, der die Herausforderungen sehr treffend widergibt.