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Stichtag: Kosten für Anwälte und Gerichte steigen

06.08.2013 16:05 Uhr
GDV
Wird das Recht zu einem Privileg der Besserverdiener? Mit Inkraftreten des 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetzes steigen die Anwalts- und Gerichtskosten signifikant an.
© Foto: GDV

Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte, muss seit 1. August tiefer in die Tasche greifen: Seitdem ist das "2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz" in Kraft. Dadurch werden Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher teurer.

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Bereits heute schrecken viele Menschen aus Angst vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten davor zurück, für ihr Recht einzustehen. Seit letzter Woche dürfte sich das Problem nochmals verschärfen: Seit Anfang August nämlich gilt das sogenannte "2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz". 

Dieses Gesetz ist Teil einer Kostenstrukturreform, die das Kostenrecht insgesamt vereinfachen und grundlegend modernisieren soll, wie es aus dem Bundesjustizministerium offiziell heißt. Dadurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der umfangreichen Kostenrechtsprechung entlastet werden. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Auf Vorschlag der Länder seien nach Aussage des Ministeriums "einzelne Festgebühren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Augenmaß erhöht worden". Der Gesamtverband der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingegen befürchtet, dass dadurch weniger Menschen zu ihrem Recht kommen. 

"Verteuerung des Rechtsstaates"

Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung, warnt: "Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz steigen spürbar an." Auch die Gerichtskosten seien nochmals deutlich gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesjustizministeriums erhöht worden, wie der GDV bemängelt. Beides bewirkt nach Meinung des Verbands eine spürbare Verteuerung des Rechtsstaates. Gleichzeitig würden zwei Drittel aller Deutschen laut einer aktuellen Forsa-Umfrage aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits auf ihr Recht verzichten.

Zugang zum Recht künftig nur noch für Reiche?

Darüber hinaus geht der GDV davon aus, dass sich durch die Änderung des Gesetzes die Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer um rund 16 Prozent bzw. 375 Millionen Euro pro Jahr erhöhen. Gerhard Horrion, Vorsitzender der Kommission Rechtsschutzversicherung im GDV, warnt: "Der Zugang zum Recht darf keine Frage der wirtschaftlichen Stärke des Einzelnen sein. Der Jahresbeitrag für eine Rechtsschutzversicherung liegt häufig schon unter dem Stundenhonorar eines Anwaltes." Für über 70 Prozent der Befragten ist die finanzielle Absicherung bei einem Rechtsstreit durch eine Rechtsschutzversicherung besonders wichtig. Sie gaben an, dass sie aufgrund finanzieller Zwänge nicht auf ihr Recht verzichten wollen.

Eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die Entwicklung der Einkommen in anderen Berufen ist im Grundsatz gerechtfertigt, wie der GDV betont. Dennoch löse eine Gebührenerhöhung nicht das eigentliche Problem der Anwaltschaft. Denn der Umsatz- und Einkommensrückgang bei den Anwälten sei im Grunde auf ständig wachsende Zulassungszahlen bei gleichzeitig rückläufigen Eingangszahlen bei den Gerichten zurückzuführen.
(sh)

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