Herabgefallene Äste und umgeknickte Bäume haben vielerorts Autos stark beschädigt. Autobesitzer können diese Schäden der Teilkasko-Versicherung melden.
Geschwindigkeit mehr als 62 Stundenkilometer
Die Teilkasko springt ab Windstärke 8 ein, also bei mehr als 62 Stundenkilometern – was bei ‚Klaus‘ in einigen Regionen der Fall war", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung.
Die Windstärke klärt in der Regel die Versicherung. Durch die Zusammenarbeit mit Wetterdiensten könne man heute "sehr genau erkennen, wie stark der Sturm an welchen Orten gewütet hat", erklärt Kretschmer. Autobesitzer können diese Information aber auch bei Auskunftsstellen bekommen, wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Wer für sein Auto eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden unabhängig von der Windstärke erstattet.
Gute Fotos beschleunigen Regulierung
Kretschmer rät Betroffenen, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und möglichst schnell der Versicherung zu melden. "Am besten telefonisch, um abzuklären, wie es weitergeht und welche Unterlagen notwendig sind." Wichtig zu wissen: Notreparaturen sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. So ist es beispielsweise wichtig, zerbrochene Scheiben abzudichten, um weitere Schäden durch Regen zu verhindern. Beseitigen sollten Autobesitzer die Schäden jedoch erst, nachdem die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt hat. Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, müssen Sturmschäden aus der eigenen Tasche bezahlen. "Sie sollten ihr Fahrzeug bei Sturmwarnungen möglichst nicht unter Bäumen parken und am besten in der Garage abstellen", rät Kretschmer abschließend. (bs)