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Tachomanipulationen: Justizministerin Merk und ADAC fordern härtere Strafen

20.04.2012 14:44 Uhr
Tacho
Über die Diagnosebuchse dauert die Manipulation des Kilometerstandes laut ADAC heute meist nicht länger als 30 Sekunden.
© Foto: ADAC

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert eine Anhebung des Höchststrafmaßes bei gewerbsmäßigen Tachomanipulationen. Der ADAC verlangt darüber hinaus mehr Engagement für betrugssicherere Autos.

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Am heutigen Freitag beginnt am Landgericht München der Prozess gegen rund 90 Händler, denen im großen Stil Tachomanipulationen vorgeworfen werden (wir berichteten).

Strafmaß wird krimineller Energie nicht gerecht

Anlässlich des laufenden Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft München I forderte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) kürzlich eine Erhöhung des Strafrahmens für gewerbsmäßig handelnde Tachofälscher. Wer bei gebrauchten Kraftfahrzeugen gezielt die vom Wegstreckenzähler angezeigte Kilometerlaufleistung reduziert, mache sich nach geltendem Recht zwar strafbar. Die vorhandenen Strafrahmen seien aber eher am Bild des Gelegenheitstäters ausgerichtet. Merk: "In dem Münchener Verfahren zeigt sich, dass es hier keineswegs nur um eine vereinzelte Taktik unseriöser Gebrauchtwagenverkäufer oder Leasingnehmer geht. Vielmehr gibt es professionell handelnde Täter, die sich auf Tachomanipulationen spezialisieren und sie in großer Zahl gegen Honorar durchführen. Der kriminellen Energie dieser Täter werden die vorhandenen Strafrahmen kaum gerecht."

Eigener Straftatbestand nach §22b seit 2005

In der Praxis gelingt es laut Rechtsexperten nur selten, die Manipulation eines Wegstreckenzählers als Beteiligung an einem Betrug abzuurteilen. Der Gesetzgeber hat dieses Problem bereits erkannt und 2005 einen eigenen Straftatbestand geschaffen: §22b des Straßenverkehrsgesetzes stellt seitdem die Verfälschung der Daten eines Kfz-Wegstreckenzählers als solche unter Strafe, ohne dass dem Täter eine betrügerische Intention nachgewiesen werden müsste. "Nach geltendem Recht kann für die Tat aber maximal ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Für Täter, die gewerbsmäßig die Kilometerstände von Gebrauchwagen frisieren, brauchen wir einen höheren Strafrahmen, der wenigstens bis drei Jahre Freiheitsstrafe reicht", unterstrich Merk.

Forderung an Gesetzgeber

In Hinblick auf das laufende Verfahren sagte Merk: "Natürlich werden die Gerichte die aktuellen Fälle anhand des derzeit geltenden Strafrechts zu beurteilen haben. Das Münchener Verfahren führt aber deutlich vor Augen, dass hier ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. In zukünftigen Fällen müssen unsere Gerichte aus einem Strafrahmen schöpfen können, der auch der kriminellen Energie gewerbsmäßig handelnder Tachofälscher Rechnung trägt."

Druck seitens der Behörden bisher zu gering

Der Forderung nach einer wirksamen und flächendeckenden Strafverfolgung, insbesondere für Täter, die die Manipulation gewerblich betreiben, schloss sich auch der ADAC am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in München an. Die gesetzliche Höchststrafe müsse deutlich über die heutige Strafandrohung von bis zu einem Jahr hinausgehen, um Tachofälscher abzuschrecken. "Deutschland hat mehr finanziellen Verlust zu tragen, als die gesamte Weltwirtschaft beispielsweise durch Piraterie im Meer vor Afrika verkraften muss", so ADAC Präsident Peter Meyer. "Wir dürfen Deutschland nicht von Tachofälschern kapern lassen." Zudem mahnt der Club auch die Automobilhersteller an, für zeitgemäßen Schutz des Kilometerstandes zu sorgen.

Hersteller könnten Tachos mit wenig Aufwand besser schützen

Nach übereinstimmender Auskunft von Experten würde es nur wenige Euro kosten, um Autos sicherer zu machen. Bei rund drei Millionen Neufahrzeugen, die pro Jahr in Deutschland verkauft werden, entspräche dieser Mehraufwand nur einem winzigen Bruchteil des jährlich entstehenden volkswirtschaftlichen Schadens von rund sechs Milliarden Euro. Die bisherige Untätigkeit der Fabrikanten könnte laut Meyer darin begründet sein, dass Herstellern durch Tachomanipulation kein Nachteil entstehe. "Der Schaden betrifft sie nicht". Denn Opfer seien in der Regel Gebrauchtwagenkäufer, aber auch Händler. Zum Schutz der Verbraucher hat der eine ADAC Initiative gegen Tacho-Betrug gegründet. (lk)

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