Im Fall von Versicherungsbetrug, der auf einem provozierten Unfall basiert, suchen sich die Täter meist Verkehrssituationen mit entsprechender Regelung: Fußgängerüberwege, Ampelanlagen oder die Einmündung paralleler Fahrstreifen – letztere sind übrigens ein ganz besonders bevorzugter Tatort, wie die Versicherungswirtschaft weiß.
Miese Masche
Meist winkt dafür der Täter dem Fahrer im Auto hinter oder neben ihm, er könne die Fahrbahn wechseln oder einscheren, um dann im geeigneten Moment aufs Gas zu treten und sein Opfer, am besten allein im Auto sitzend, zu rammen oder sich rammen zu lassen. Der so in den Unfall Verwickelte ahnt oft nicht, dass er in eine Falle geraten ist und sich meist gleich mehreren Tätern gegenüber sieht, die seine angebliche Schuld später bezeugen.
Verhaltens-Tipps für Opfer vermeintlicher Unfälle
Der GDV rät bei einem Verdacht, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden sein könnte, zur weiteren Beweissicherung unbedingt die Polizei hinzuziehen und seinen Versicherer zu informieren. Wichtig sind beispielsweise Angaben darüber, ob der Unfallbeteiligte hätte bremsen oder ausweichen können oder ob er sogar sein Fahrzeug beschleunigt hat. Wichtig ist zudem, Fotos von den Unfallspuren, den Endlagen und von allen Seiten der beteiligten Fahrzeuge anzufertigen. Hinweise für einen provozierten Unfall können sein:
- Der Unfallbeteiligte zeigt routiniertes Auftreten und Vorgehen.
- Zeugen schalten sich ein und üben zusätzlich Druck aus.
- Es gibt Hinweise auf Vorschäden am Fahrzeug.
- Es gibt Anhaltspunkte für ein zielgerichtetes Handeln des Unfallkontrahenten (etwa Spurwechsel vor dem Crash, Geschwindigkeit erhöht, falsches Handzeichen gegeben)