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"TÜV-Plakette" feiert 45. Geburtstag

06.01.2006 11:20 Uhr

Einführung der farbigen Marke wurde 1961 nicht von allen TÜV begrüßt

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Sie ist zwar nicht ganz so alt wie die Hauptuntersuchung selbst, aber sie wurde zum eigentlichen Inbegriff der Prüfung: Zum 1. Januar 1961 wurde in Deutschland die Plakette für die HU von Kraftfahrzeugen eingeführt. "Heute erinnert die HU-Plakette an gute alte Zeiten der Vollbeschäftigung in Deutschland", resümiert Pressesprecher Franz Billinger vom TÜV Süd in München. Bis 1961 war es die Aufgabe der Zulassungsstellen, die Autobesitzer per Post zur nächsten Hauptuntersuchung an die TÜV-Stationen einzuladen. Doch Ende der 50er Jahre kam dieses System ins Wanken: Im Zuge von Wiederaufbau und Wirtschaftswunder war der Arbeitsmarkt fast leergefegt, die Zulassungsstellen litten – wie viele Behörden und Unternehmen – unter Personalmangel und waren immer weniger in der Lage, alle Autobesitzer rechtzeitig einzuladen. Die Quote der Einladungen sank, die Verkehrssicherheit in einem immer stärker motorisierten Land stand auf dem Spiel. Im Sommer 1962 war schließlich der historische Tiefstwert der Arbeitslosenquote erreicht: Weniger als 100.000 Menschen waren ohne Arbeit, eine Quote von 0,4 Prozent. Damals wurde sogar noch 47,5 Stunden durchschnittlich gearbeitet, also ein Arbeitstag mehr als heute. Als Ausweg beschloss der Gesetzgeber im Juni 1960 die Plakettenregelung. Am 1. Januar 1961 wurde diese neue Form der Dokumentation dann auch amtlich eingeführt. Schnell wurde dafür im Volksmund ein gängiger Begriff geprägt, der bis heute fest verankert ist: die TÜV-Plakette. Zwei Jahre erhielten die Autofahrer noch Einladungen, 1963 war dann kaum mehr ein Auto ohne Plakette unterwegs. Überhaupt nicht glücklich war man laut Billinger beim damaligen TÜV Stuttgart e.V. mit dieser neuen Regelung. "Werden die Kfz-Halter dem gesetzlichen Zwang der vorgeschriebenen Untersuchungen freiwillig folgen?", fragten die schwäbischen TÜVler in ihrem Jahresbericht von 1960 zweifelnd. Der Bericht ging sogar noch weiter: "Wir befürchten chaotische Zustände, die den Wert des § 29 StVZO in Frage stellen werden. Eine geordnete Planung mit terminlicher Einteilung der Prüfungen wird bestimmt nur unzulänglich möglich sein." Solche und ähnliche Sorgen gehören inzwischen längst der Vergangenheit an. (wkp)

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