Crash mit Auto: 75 Prozent Schuld für Radler nach Vorfahrts-Missachtung

22.06.2026 10:23 Uhr | Lesezeit: 1 min
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Missachten Radfahrer grundsätzliche Regeln im Straßenverkehr und gefährden sich damit auch selbst, dürfen sie bei schweren Verletzungen nach einem Unfall nicht auf allzu große Milde vor Gericht hoffen.
© Foto: Fotolia 2467743_XL, ©Stefan Germer, Fotolia.com.jpg

In Städten scheinen Radfahrer keine Regeln zu kennen – oder sie einfach nur zu ignorieren. Die Gefahr, bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw als schwächerer Verkehrsteilnehmer schwere Verletzungen davonzutragen, scheint oftmals völlig ausgeblendet zu werden. Nicht immer aber kommen Drahtesel-Raser bei einem Unfall bei Gericht schadlos davon.

In einem rechtskräftigen Urteil entschied etwa das Oberlandesgericht Schleswig am 19. November 2024 (AZ: 7 U 90/23), dass ein Radfahrer, der verbotswidrig den Gehweg befährt und dabei mit einem rechtsabbiegenden Pkw kollidiert, eine erhebliche Mitschuld trägt. 

Im vorliegenden Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Redaktion AUTOHAUS unterrichtete, fuhr ein 18-jähriger Radler verbotswidrig auf dem Gehweg und überquerte eine Einmündung, ohne auf den Verkehr zu achten. Dabei wurde er von einem rechtsabbiegenden Pkw erfasst und schwer verletzt.

Das OLG Schleswig sprach dem Radfahrer zwar Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, allerdings in reduziertem Umfang. Das Gericht sah ein erhebliches Mitverschulden des Radfahrers von 75 Prozent. Begründet wurde dies mit dem grob fahrlässigen Verstoß des Radfahrers gegen die Verkehrsregeln.

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