Verkehrsrecht: Alkoholfahrt mit E-Scooter kann Fahrerlaubnis kosten

27.05.2026 06:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Mit dem E-Scooter schnell mal eine Erledigung machen, ist okay. Man sollte dabei allerdings nicht knapp 1,5 Promille Alkohol im Blut haben. Das kann nämlich sehr teuer werden und weitere einschneidende Maßnahmen nach sich ziehen.
© Foto: HUK-Coburg

Alkohol "am Steuer" eines E-Scooters kann drastische gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Über einen solch interessanten Fall, bei dem der Betroffene nichts unversucht ließ, um das Strafmaß doch noch zu mildern, berichtete die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gegenüber AUTOHAUS.

Der gegenständliche Fall wurde beim Amtsgericht Dortmund verhandelt und endete dort mit einem Urteil, das dem Beschuldigten nicht so recht gepasst haben dürfte, er aber letztlich akzeptieren musste (Aktenzeichen: 729 Cs-261 Js 93/25-63/25 vom 27. Mai 2025).

Mit 1,47 Promille zum Paketshop

Verhandelt wurde folgender Sachverhalt des zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Mannes: Im Dezember 2024 fuhr er mit seinem E-Scooter zu einem etwa 600 Meter entfernten Paket-Shop. Zuvor hatte er allerdings erheblich Alkohol getrunken und 1,47 Promille im Blut.

Während die Hinfahrt ohne Zwischenfälle verlief, verlor er auf dem Rückweg nach etwa 100 Metern die Kontrolle über den Roller, als er mit einem vor sich platzierten Paket einen Bordstein hinunterfuhr. Er stürzte, schlug mit dem Kopf auf und war kurzzeitig bewusstlos.

Im Rahmen des Verfahrens legte der Betroffene eine Bestätigung über ein achtstündiges Aufbauseminar vor und verwies auf seine eigenen Verletzungen sowie die kurze Fahrtstrecke, um ein Absehen vom Führerscheinentzug zu erreichen.

Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr trotzdem zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Richter stellten ferner klar, dass Hin- und Rückfahrt trotz der Unterbrechung im Laden als eine einheitliche Tat zu werten sind.

5 Monate Führerscheinsperre

Besonders schwer wog für das Gericht, dass der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hatte. Weder die geringe Gesamtdistanz von 700 Metern, noch das absolvierte DEKRA-Seminar oder die Tatsache, dass außer dem Eigenschaden keine Dritten zu Schaden kamen, reichten aus, um die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu erschüttern. Neben der Geldstrafe ordnete das Gericht daher eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von weiteren fünf Monaten an.

Das Fazit aus dem Fall: Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss unter Umständen auch mit einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eine kurze Fahrtstrecke oder eigene Verletzungen nach einem Unfall reichen nicht zwingend aus, um diese Folge zu vermeiden. 

HASHTAG


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