Urteil: Gericht stärkt Recht auf umfassende Akteneinsicht

11.05.2026 08:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
.
Ein Polizeiverwaltungsamt muss dem Anspruch auf eine "erweiterte Akteneinsicht" entsprechen, urteilte das AG Aichach in einem konkreten Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes.
© Foto: Fotolia 2467743XL; © Stefan Germer, Fotolia.com

Dieses Urteil ist richtungsweisend: Verwaltungsbehörden sind durchaus verpflichtet, alle bei ihr vorhandenen Unterlagen, die eine Messung betreffen, herauszugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dokumente beim Polizeiverwaltungsamt direkt oder bei einer anderen Dienststelle verwahrt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) machte AUTOHAUS kürzlich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Aichach vom 7. Mai 2025 (AZ: 3 OWi 53/25) aufmerksam, die die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren erheblich stärkt. Damit wird der Anspruch auf "erweiterte Akteneinsicht" untermauert, wodurch jetzt Verteidiger die Korrektheit von Messungen effektiv prüfen können.

Willkürliche Unterlagen-Verweigerung

Dem gegenständlichen Verfahren lag ein Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes zugrunde. Der Anwalt des Betroffenen forderte bereits im November 2024 umfassende Informationen an, woraufhin die Behörde nur einen Teil der Unterlagen übersandte und den Rest verweigerte. Der Verteidiger forderte schließlich die Herausgabe eines "Referenzvideos", des "Schulungsnachweises des Messbeamten" sowie der "Bedienungsanleitung des Messgeräts".

Die Behörde hatte die Herausgabe unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid das Verfahren der gerichtlichen Entscheidung kaum noch anwendbar sei – eine Rechtsauffassung, die das Gericht als "fernliegend" zurückwies.

Klare richterliche Anweisungen

Das AG Aichach hob schließlich die ablehnende Entscheidung des Polizeiverwaltungsamtes teilweise auf. Die Richter ordneten zudem an, dass sowohl der Schulungsnachweis der Messperson, als auch das Referenzvideo für die entsprechende Version des Messsystems (VKS) herauszugeben sind. Da die Behörde über diese Unterlagen verfüge, sei es unerheblich, in welcher spezifischen Schublade oder Dienststelle sie lagern. Zur Bedienungsanleitung entschied das Gericht hingegen, dass die Bereitstellung eines digitalen Zugangslinks durch die Behörde völlig ausreichend sei.

HASHTAG


#Verkehrsrecht

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.