Das Landgericht Ellwangen fasste die Handlungsweise sachlich wie folgt zusammen: "Wer vorsätzlich ein Polizeifahrzeug rammt, nimmt die daraus resultierenden Schäden wissentlich und willentlich in Kauf. Dies führt zur umfänglichen Haftung, selbst nach Alkoholkonsum." Über das Urteil des LG Ellwangen vom 7. Dezember 2023 (AZ: 6 O 57/21) informierte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Redaktion von AUTOHAUS-Schadenmanager.
Totalschaden beim Polizei-Mercedes
Die folgenschwere Fahrt ereignete sich ursprünglich bereits am 12. Februar 2020. An diesem Tag kam es auf der Bundesautobahn 7 in Giengen an der Brenz zu einer Fahrzeugkollision. Zuvor bereits floh der betrunkene Beklagte vor der Polizei, als die ihn wegen einer Randale auf einem Autobahnrasthof verfolgt hatte. Nun rammte der Mann mit seinem VW Passat den Mercedes Benz E 220 D der Polizei. Die Schäden waren erheblich, ein Beamter wurde verletzt und der Polizeiwagen erlitt einen Totalschaden.
"Trotz 1,54 Promille ein sehr bewusstes Handeln"
Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte vorsätzlich handelte und die Schadensfolgen billigend in Kauf nahm. Er war trotz seines Blutalkoholgehalts von 1,54 Promille "fähig, die Situation zu erkennen und bewusst in das Polizeifahrzeug zu fahren". Das Gericht betonte, dass der Beklagte nicht nur die Sachschäden, sondern auch die Personenschäden als mögliche Folge seiner Handlungen vorausgesehen und akzeptiert hatte. Dies wurde durch Zeugenaussagen und die Beweisaufnahme bestätigt.
Mögliche Personen-Folgeschäden als bekannt vorausgesetzt
Insbesondere führte das LG Ellwangen aus: "Das Gericht geht davon aus, dass dem lebenserfahrenen Beklagten auch diesbezüglich die physikalischen Wirkungen einer urplötzlichen Beschleunigung des Kopfes der Insassen eines gerammten Fahrzeugs bekannt sind. Dies vor dem Hintergrund, dass derartige Wirkungen bereits Kindern vom sogenannten Autoscooter bekannt sind."
"Vorsatz-Rambo" muss über 32.000 Euro zahlen
Der Vorsatz des Beklagten wurde durch die Tatsache untermauert, dass er trotz seiner Alkoholisierung eine "bemerkenswerte kognitive und koordinative Fähigkeit" zeigte, um die Situation einzuschätzen und seine Flucht durch das Rammen des Polizeifahrzeugs fortzusetzen.
Das Gericht verurteilte den Beklagten schließlich zur Zahlung von 30.337,87 Euro Schadensersatz sowie weiterer 1.626,49 Euro nebst Zinsen. Seine Kfz-Versicherung musste den Schaden nicht übernehmen, da der Mann den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hatte.