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Vorwurf der Marktmanipulation: Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn eingestellt

15.01.2021 15:00 Uhr
Martin Winterkorn
Martin Winterkorn
© Foto: picture alliance / SvenSimon

Schon bei VW-Konzernchef Diess und Aufsichtsratschef Pötsch kam es trotz Anklage nicht zu einem Prozess wegen Marktmanipulation im Dieselskandal. Offen blieb der Fall von Ex-Konzernboss Winterkorn. Auch hier gibt es kein Gerichtsverfahren - aber die Lage ist anders.

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Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen die aktuelle VW-Spitze wegen Marktmanipulation im Dieselskandal wird auch der entsprechende Prozess gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn abgeblasen. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Zu diesem Punkt wird es vorerst kein öffentliches Gerichtsverfahren geben – an dem ab Ende Februar geplanten Betrugsprozess gegen Winterkorn wegen erhöhter Diesel-Abgaswerte hält die Justiz jedoch fest.

Die Begründung der vorläufigen Einstellung zur Marktmanipulation ist zudem anders gelagert als im Fall des aktuellen VW-Aufsichtsratschefs Hans Dieter Pötsch und Vorstandschefs Herbert Diess, die zunächst ebenfalls deswegen angeklagt waren. Die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon im Betrugsverfahren zukommen könnte, dürfte deutlich höher sein als beim Vorwurf der zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten, erklärte das Gericht.

Allgemein komme eine solche Einstellung "in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt", hieß es. Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an –denn im sogenannten NOx-Verfahren könne die Teilstrafe erheblich höher sein.

Winterkorn, Pötsch und Diess waren im September 2019 von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Abgasaffäre ins Bild gesetzt zu haben. Nachdem die Manipulationen an Millionen Dieselmotoren im September 2015 öffentlich bekannt geworden waren, stürzte der VW-Aktienkurs zeitweise ab – Investoren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivilprozess Milliarden-Schadenersatz.

Im vergangenen Frühjahr war das Verfahren zu Diess und Pötsch gegen eine Geldzahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro durch Volkswagen an die niedersächsische Justiz beendet worden. Das Landgericht hatte sich mit den Beteiligten im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens auf die Einstellung unter Auflagen verständigt.

Winterkorns Anwalt Felix Dörr hatte Anschuldigungen, sein Mandant habe bereits früh über das drohende Ausmaß der Dieselkrise Bescheid gewusst, "mit aller Entschiedenheit" zurückgewiesen: "Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw", sagte der Jurist. "Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht."

Winterkorn gesundheitlich angeschlagen?

In der Frage mutmaßlicher Betrugsabsichten selbst ist Winterkorn aber noch nicht entlastet. Bisher terminiert das Landgericht den Beginn des Prozesses hierbei weiter auf den 25. Februar. Zuletzt waren allerdings die Zweifel gewachsen, ob das Verfahren dann wirklich schon starten kann oder möglicherweise verschoben werden muss.

Die Kammer ließ sich zur Verhandlungsfähigkeit Winterkorns von einem Gutachter beraten. Die Hauptverhandlung könnte sich nach bisheriger Planung bis mindestens ins Frühjahr 2023 ziehen. Winterkorn soll es gesundheitlich aber nicht gut gehen. (dpa)

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KOMMENTARE


Rudi S.

15.01.2021 - 16:17 Uhr

Wetten dass auch der Betrugsprozess eingestellt wird! Das ist eine Bankrotterklärung unseres Rechtssystems.


Opelpiet

15.01.2021 - 16:41 Uhr

Hat hier irgend jemand etwas anderes erwartet? Dieses ist ein Schlag ins Gesicht für jeden ehrlichen und anständigen VW-Fahrer. Unbegreiflich!!!!!!!


Michael Bellinger

18.01.2021 - 19:58 Uhr

Es handelt sich um ein völlig normales Rechtsverhalten der Gerichte. Wenn ein weiterer bevorstehender Prozess als gewichtiger anzusehen ist, kann ein Verfahren mit geringerer Tragweite eingestellt werden. Ob Herr Winterkorn letztlich jedoch verurteilt werden kann, obliegt nur den Ausführungen der Ankläger. Denn dieser muß beweisen, das WK vorsätzlich und wissend gehandelt hat, während der Angeklagte muß gar nichts beweisen. Klingt in diesem hochgespieltem Verfahren ungerecht gegenüber dem Verbraucher - aber so ist nun mal diecRechtslage.


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