Bereits zum dritten Mal unterstützt der Staat mit einem Direktzuschuss von 330 Euro die Dieselpartikel-Filternachrüstung für ältere Pkw-Dieselfahrzeuge sowie für Kleintransporter bis 3,5 Tonnen. Ausgehend davon, dass vor allem Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette nachgerüstet werden, ergibt sich ein theoretisches Nachrüstpotential von bundesweit 4,2 Millionen Fahrzeugen. Da nur die ersten 87.000 Nachrüstungen gefördert werden, werden aber nur rund zwei Prozent der Fahrzeughalter das Geld bekommen.
Derzeit sind aber nicht alle Hersteller von Dieselpartikelfiltern in der Lage kurzfristig zu liefern. Da aktuell bereits die Hälfte der maximalen Förderanträge gestellt wurden, bedeutet das für die Autofahrer, dass sie wegen der Lieferschwierigkeiten und wegen der vorangeschrittenen Zeit vielleicht nicht mehr in den Genuss der Förderung kommen.
Das Kraftfahrzeuggewerbe NRW schlägt vor diesem Hintergrund dem Bundes-Umweltministerium vor, das Antragsverfahren für die Förderung zu ändern. "Der Autofahrer sollte nicht erst nach der Umrüstung und Eintragung in den Zulassungsbescheinigung den Antrag stellen können, sondern sich bereits durch die Einreichung eines Formulars über die verbindliche Bestellung die Förderung reservieren können", forderte Dieter Paust am Dienstag vor der Presse in Düsseldorf. Der Hauptgeschäftsführer des Kfz-Landesverbandes NRW fügte hinzu, dass sich diese Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprämienförderung bereits bewährt habe. Eine Änderung des Antragsverfahrens würde sowohl für den Autofahrer als auch für das Kfz-Gewerbe Planungssicherheit bringen. (dp)