Angeblicher Verspätungszuschlag
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.
Bei dem uns vorliegenden Betrugsschreiben sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- In der Überschrift wird auf die verspätete Abgabe der Steuererklärung 2024 hingewiesen, im Text steht dann Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023.
- Das Schreiben hat ein Datum vom 04.02.2025, später im Text kommt ein Feld mit Datum 08.04.2025. Das Rechnungsdatum ist dann vom 23.04.2025.
- Die IBAN geht nach Spanien.
- Die Rechnung weist Umsatzsteuer auf den Verspätungszuschlag aus.
- Es wird erklärt, dass keine telefonischen Rückfragen möglich sind.
Betrugs-E-Mails erkennen Sie nach Angaben des BZSt unter anderem an folgenden Kriterien:
- Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
- Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
- Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
Hinweis:
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder Anregungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.