Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können im Jahr 2012 zu zwei Drittel, höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung der Eltern abgesetzt werden. Haben Sie sich schon einmal überlegt, Oma oder Opa als Kinderbetreuer steuermindernd anzustellen? Dadurch kann der progressive Anstieg der Steuersätze als Steuersparmodell genutzt werden.
Stellen Sie Oma/Opa als geringfügig Beschäftigte für höchstens je 400 Euro im Monat in Ihrem Privathaushalt an. Auch in diesem Fall können Eltern zwei Drittel der Kosten als steuermindernde Sonderausgaben ansetzen. Der den Höchstbetrag übersteigende Betrag kann nicht im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt werden.
Vorteile: Eltern haben eine steuerliche Entlastung von bis zu 42 Prozent des als Sonderausgaben abzugsfähigen Betrages. Oma/Opa haben als geringfügig Beschäftigte nichts zu versteuern.
Nachteile: Die Großeltern müssen bei der Bundesknappschaft angemeldet werden, und es müssen Beiträge (insgesamt 14,27 Prozent) im so genannten Haushaltsscheckverfahren an die Bundesknappschaft abgeführt werden.
Rentenzuverdienstgrenzen: Wenn Oma/Opa bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, besteht hinsichtlich der Altersrente keine Einschränkung bei Zuverdiensten.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass alles genau nach dem Vertragstext (Überweisung, Anmeldung, Arbeitsleistung, evtl. Rechnungsstellung) durchgeführt wird, da damit zu rechnen ist, dass das Finanzamt wegen des verwandtschaftlichen Verhältnisses genau prüfen wird, ob auch wirklich sämtliche Voraussetzungen wie unter fremden Dritten erfüllt sind.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de