Erstmals nach fast 90 Jahren gibt es Ende 2010 keine neue bunte Lohnsteuerkarte mehr für das nächste Jahr. Die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform wird durch ein elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren ersetzt.
Im Übergangsjahr 2011 hat die Lohnsteuerkarte 2010 weiter Gültigkeit. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2010 aufzubewahren und die dort enthaltenen Eintragungen unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde zu legen.
Wichtig für Arbeitnehmer ist allerdings: Gibt es Veränderungen wie z. B. der Steuerklasse oder der Freibeträge, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Änderungen dem für ihn zuständigen Finanzamt zu melden. Wenn sich die Entfernung zum Arbeitsplatz verringert oder ein Kind die Ausbildung beendet hat, muss das unverzüglich gemeldet werden. Aber Sie sollten auch Veränderungen zu Ihren Gunsten wie z. B. Wechsel der Lohnsteuerklasse durch Heirat oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung melden. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter auf die “Anzeigepflicht“ bei relevanten Änderungen hinweisen.
Wer 2011 erstmals auf Lohnsteuerkarte arbeitet, bekommt auf Antrag vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Ab Januar 2012 gilt dann das neue, papierlose Verfahren mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Lassen wir uns überraschen, ob dadurch etwas einfacher wird.
Für Eintragungen bei Heirat, Geburt oder Kirchenaustritt bleiben die Meldeämter Ansprechpartner. Für alle anderen Eintragungen ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Fazit: Unter’m Strich bleibt fast alles gleich.
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- Elektronische Lohnsteuerkarte - BMF-Flyer (248.1 KB, PDF)