AUTOHAUS SteuerLuchs: Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027

07.10.2026 08:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
RAW-Muggenthaler-Appelt2
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
©Foto: RAW-Partner

Mehr Grundfreibetrag, höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag, später greifender Spitzensteuersatz: Das Kabinett hat die Einkommensteuerreform 2027 auf den Weg gebracht. Aus der Wirtschaft kommt dennoch deutliche Kritik.

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Der Entwurf sieht ein jährliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro vor. Er soll in zwei Stufen in Kraft treten, zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028. Die Entlastungsmaßnahmen sollen dabei durch bestimmte Maßnahmen gegenfinanziert werden.

1) Entlastungsmaßnahmen

Der Grundfreibeitrag soll zum 1. Januar 2027 von bisher 12.348 Euro auf 12.564 Euro angehoben werden. Zum 1. Januar 2028 soll der Grundfreibetrag weiter auf 12.900 Euro steigen.

Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes soll für jeden Elternteil auf 1.564 Euro erhöht werden. Weiter soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro gelten. Der Höchstbetrag bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen soll von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden.

2) Gegenfinanzierung

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen sieht der Entwurf unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Insbesondere soll der Reichensteuersatz ab dem 1. Januar 2027 bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 bis 279.999 Euro 45 Prozent und ab 280.000 Euro 47 Prozent betragen.

Darüber hinaus soll der Prozentsatz der abzugsfähigen Aufwendungen und des Höchstbetrages der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent abgesenkt werden. Diese Änderung soll ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Der einheitliche Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs soll ab dem 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent angehoben werden.

3) Verfahrensstand

Mit dem Referentenentwurf des Bundeskabinetts vom 2. September 2026 liegt nun der Beschluss der Bundesregierung vor. Als nächstes folgt das formelle Gesetzgebungsverfahren. Dabei durchläuft das Gesetz den Bundestag sowie den Bundesrat. Anpassungen sind in diesen Verfahrensschritten jederzeit möglich.

Das Gesetz soll in Teilen zum 1. Januar 2027 und vollständig zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

4) Stellungnahmen der Verbände

Die Verbände sehen die Reform des Einkommensteuergesetzes als Enttäuschung an. Laut Industrieverband sei das Einkommensteuergesetz keine Entlastung. Es sei nicht einmal die kalte Progression, eine Erhöhung der Steuer infolge der Inflation, ausgeglichen worden.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisiert, dass mit der Anhebung der Einkommensteuer überwiegend mittelständische Unternehmen belastet werden, die häufig in Form einer Personengesellschaft geführt werden und damit dem Einkommensteuergesetz unterliegen.

Das ifo Institut kritisiert, dass das Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro jährlich zu klein sei, um Wachstumsimpulse zu setzen. Aber auch die Gegenfinanzierung durch die Absenkung der Schwelle der Reichensteuer sei keine wirksame Maßnahme. Darüber hinaus seien wichtige Steuerstrukturen nicht reformiert worden.

Insgesamt kritisieren zehn Wirtschaftsverbände die geplante Einkommensteuerreform.

5) Fazit

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen ohne Änderungen übernommen. Dieser Entwurf dürfte in der Praxis nur begrenzt Entlastung bewirken. Eine positive Änderung im weiteren Verfahren ist nicht ausgeschlossen.


Kontakt

Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.




Neue Marken, neue Chancen?

Wie denken Ihre Händlerkollegen über die Aufnahme neuer Marken, welche Investitionen werden akzeptiert und worauf kommt es bei einer Markenaufnahme an. Die exklusive AUTOHAUS-Händlerbefragung zeigt, wie offen der Handel ist.

Jetzt kostenlos lesen

HASHTAG


#AUTOHAUS SteuerLuchs

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.