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AUTOHAUS SteuerLuchs: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2024

04.10.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2024
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 veröffentlicht.

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Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben, so dass mit der Verordnung die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 festgelegt werden. Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung), bundeseinheitlich

  • 2023: 59.850 Euro (jährlich); 4.987,50 Euro (monatlich)
  • 2024: 62.100 Euro (jährlich); 5.175,00 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung WestEuro

  • 2023: 87.600 Euro (jährlich); 7.300 Euro (monatlich)
  • 2024: 90.600 Euro (jährlich); 7.550 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost

  • 2023: 85.200 Euro (jährlich); 7.100 Euro (monatlich)
  • 2024: 89.400 Euro (jährlich); 7.450 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung West

  • 2023: 107.400 Euro (jährlich); 8.950 Euro (monatlich)
  • 2024: 111.600 Euro (jährlich); 9.300 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung Ost

  • 2023: 104.400 Euro (jährlich); 8.700 Euro (monatlich)
  • 2024: 110.400 Euro (jährlich); 9.200 Euro (monatlich)
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