AUTOHAUS SteuerLuchs: Sozialversicherungswerte 2026

26.11.2025 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Der Bundesrat hat am 21.November 2025 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 zugestimmt. Der Überblick:

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben, so dass mit der Verordnung die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 festgelegt werden. Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel den Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung), bundeseinheitlich

  • 2025: 66.150 Euro (jährlich) / 5.512,50 Euro (monatlich)
  • 2026: 69.750 Euro (jährlich) / 5.812,50 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, bundeseinheitlich

  • 2025: 96.600 Euro (jährlich) / 8.050 Euro (monatlich)
  • 2026: 101.400 Euro (jährlich) / 8.450 Euro (monatlich)

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung, bundeseinheitlich

  • 2025: 118.800 Euro (jährlich) / 9.900 Euro (monatlich)
  • 2026: 124.800 Euro (jährlich) / 10.400 Euro (monatlich)

Kontakt

Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.




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