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AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuer Vorstoß beim Bürokratieabbau

27.09.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuer Vorstoß beim Bürokratieabbau
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Die Bundesregierung unternimmt einen weiteren Anlauf zum Bürokratieabbau - folgende Neuerungen wurden jetzt in einem Eckpunktepapier zusammengestellt.

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Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.

Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form soll im BGB die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.

Arbeitsverträge: Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Arbeitszeugnis: Zukünftig soll es möglich sein, dass Arbeitszeugnisse auch in elektronischer Form erstellt werden.

Arbeitszeit: Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt.

Informationspflichten: Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt.

Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.

Hinweis:

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Basis des Eckpunktepapiers nun einen Referentenentwurf koordinieren.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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