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Abstandswarner: Blindes Vertrauen ist nicht ausreichend

28.10.2019 09:23 Uhr
Abstandswarner: Blindes Vertrauen ist nicht ausreichend
Moderne Technik kann Autofahrer unterstützen, sie ersetzt aber nicht seine Eigenverantwortung.
© Foto: Bosch

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Sich ausschließlich auf einen elektronischen Helfer zu verlassen, ist dabei keine gute Idee.

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Moderne Technik kann Autofahrer unterstützen, sie ersetzt aber nicht seine Eigenverantwortung. Man darf beispielsweise nicht blind auf den Abstandswarner vertrauen, so das Oberlandesgericht Bamberg (Beschluss vom 06.11.2018, Az. 3 Ss OWi 1480/18).

Wie das Deutsche Anwaltsregister meldet, versuchte ein Autofahrer ein Bußgeld und ein Fahrverbot wegen zu nahen Auffahrens auf den Vordermann mit der Argumentation abzuwenden, dass er sich auf den Abstandswarner verlassen habe. Zumindest das Fahrverbot sollte aus seiner Sicht entfallen, weil wegen des Verlassens auf die Technik zumindest ein "Augenblicksversagen" ihn entlaste. Das Gericht sah das anders und befand, dass er die Verkehrssituation mit eigenen Augen hätte wahrnehmen können und auch müssen und er seine Pflicht verletzte, als er nur auf den elektronischen Assistenten vertraute. Die Richter bestätigten Bußgeld und Fahrverbot. (SP-X)

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KOMMENTARE


mh

28.10.2019 - 17:25 Uhr

Jeder, der ein solches System kennt, weiß, dass es nur einen Fall für solche Szenerie gibt, das zu knappe Einscheren eines Vorausfahrenden. In dieser Meldung fehlt der entscheidende Teil, der Assistent war NICHT eingeschaltet. Das spricht für reichlich Naivität auf des Betroffenen, mindestens. Von Autohaus.de hätte ich mir gewünscht, die Meldung wäre vollständig.


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