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Von Punktereform bis Kfz-Steuer: Was sich 2014 für Autofahrer ändert

30.12.2013 08:48 Uhr
Vor allem potenzielle Verkehrssünder müssen sich 2014 auf Neuerungen einstellen.

Nach langem Hin und Her tritt im kommenden Jahr die Punktereform in Kraft. Das ist eine wichtige, aber beileibe nicht die einzige Neuerung, die 2014 für Autofahrer wichtig wird.

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Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Änderungen für Autofahrer mit sich. Vor allem potenzielle Verkehrssünder müssen sich auf Neuerungen einstellen. Aber auch der defensivste Fahrer sollte sich über seine neuen Pflichten informieren.

Die wohl wichtigste Neuerung tritt am 1. Mai mit der immer wieder verschobenen Punktereform in Kraft. Schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden dann nicht mehr mit Punktwerten von eins bis sieben geahndet, es werden für einen Verkehrsverstoß vielmehr nur noch bis zu drei Punkte auferlegt. Gleichzeitig sinkt aber die Punktegrenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht. Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrer künftig schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben erfolgt eine Verwarnung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß für sich selbst, neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten. Neu geregelt ist auch der Punkteabbau per Fahreignungsseminar; er ist nur bei maximal fünf Punkten möglich und auch nur einmal in fünf Jahren.

Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Bei Handynutzung am Steuer etwa drohen nun 60 statt wie bisher 40 Euro. Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und den Transport nicht korrekt gesicherter Kinder fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft, im Gegenzug entfällt der bislang obligatorische Punkt in Flensburg.

HU: Aus für orange Plaketten

Wer noch eine orange Prüfplakette am hinteren Kennzeichen hat, sollte mit seinem Auto bald zur Hauptuntersuchung (HU). Ab 1. Januar 2014 sind nur noch Siegel in den Farben Blau, Gelb und Braun gültig. Neufahrzeuge, die im kommenden Jahr geprüft werden, erhalten eine rosa Plakette. Die ist dann drei Jahre gültig. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten droht Autofahrern laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro. Danach wird ein Bußgeld von zunächst 25 Euro fällig, wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg, nach derzeitigem Stand. Wie hoch die Strafe mit Einführung des neuen Punktekatalogs ausfallen wird, steht noch nicht fest. Bereits seit November 2013 wird bei der HU auch die Feinstaubplakette für die Fahrt in Umweltzonen überprüft.

Auch direkt zum Jahresbeginn wird die Erhöhung der Kfz-Steuer wirksam. Für Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Jedes Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm. Unter der 95-Gramm-Grenze liegen neben Elektroautos in der Regel nur Kleinstwagen, Diesel-Modelle von der Kompaktklasse abwärts sowie Hybridautos. Erhoben wird die Kfz-Steuer ab Juli übrigens nicht mehr von den Finanzämtern, sondern vom Zoll. Für die Halter dürfte sich dadurch aber nichts ändern.

Darüber hinaus fällt 2014 die Steuererleichterung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 weg. Die Euro-6-Grenzwerte werden zudem ab September Pflicht für neue Pkw-Typen. Benziner und Diesel müssen dann vor allem ihre Stickoxidemissionen senken, Selbstzünder zusätzlich den Ausstoß von Rußpartikeln reduzieren. Bei Lkw gilt die dort Euro VI genannte Norm bereits ab dem 1. Januar – und zwar für alle neuen Fahrzeuge.

Sicherheitsweste wird Pflicht

Auch für die Ausrüstung von Fahrzeug und Fahrer gibt es neue Regeln. Ab 1. Juli müssen Pkw- und Lkw-Fahrer eine Warnweste an Bord haben. Deutschland passt sich damit der Regelung der meisten Nachbarländer an. Die Weste muss der Norm EN 471 entsprechen und im Innenraum verstaut sein. Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen.

Spätestens ab November müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Luftdruck-Kontrollsystem ausgestattet sein. Damit will die EU einerseits den Kraftstoffverbrauch im Verkehr senken – denn zu schlappe Pneus erhöhen den Fahrwiderstand. Andererseits soll die Gefahr von Reifenplatzern reduziert werden. Da für neue Fahrzeugtypen eine entsprechende Regelung bereits seit 2012 gilt, sind aber bereits schon heute viele Pkw mit der Technik ausgerüstet, so dass diese zusätzliche Ausstattung kaum zu einer generellen Erhöhung der Neuwagenpreise führen dürfte. In einigen Fällen müssen Autofahrer aber damit rechnen, dass Zusatzkosten bis zu einigen hundert Euro auf sie umgelegt werden. (sp-x)

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KOMMENTARE


egon sunsamu

04.01.2014 - 18:50 Uhr

Ich habe keinen Punkt gefunden, der über eine finanzielle Entlastung berichtet. Vielleicht sollte ich nochmal und aufmerksamer lesen...Sonst läuft auch hier alles im Sinne der ReGIERung. Schliesslich muss der Moloch EU und die notleidenden Finanzinstitute mit unserem Geld gestützt, ja gerettet werden. Dazu sinnfreie Offshore-Windmühlen, grüne Träume und die Schäden durch linksextreme "Aktivisten", die gerne vom Bürger bezahlt werden. Damit endlich auch die Türkei, Bangladesh, Afghanistan, Venezuela und die Komoren in die EU aufgenommen werden können.


karin stuhldreher

04.01.2014 - 19:46 Uhr

es ist eine riesensauerei das der autofahrer ab juli vom vater staat so abgezockt wird was bis jetzt noch nicht an die öffentlichkeit gelangt ist durch den emissions schutz soll ich ab juli 168 euro mehr bezahlen . pro jahr.Alles was über 95 gramm ist kostet pro gramm 2 Euro mehr Steuern


Timpe

04.01.2014 - 20:22 Uhr

Das kann nicht sein, daß die Autofahrer nurnoch zur Kasse gebeten werden.Jetzt zockt der Vater Staat die Leute so richtig ab ,es hieß keine Steuererhöhung.Jetzt läuft es nicht mehr über den Hubraum sondern über die Emissionswerte.Alles was über 95 Gramm ist zahlen die Leute ab Juli mit 2 Euro pro Gramm mehr.


Peter F

05.01.2014 - 10:24 Uhr

Falsche AuslegungIch halte die Darstellung zur “neuen“ Kfz-Steuer für falsch. Im Gesetzestext steht in Absatz 2b des § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz nur, dass der Grenzwert für erstmalig(!) neu ab 01.01.2014 zugelassene Fahrzeuge auf 95 Gramm CO2 sinkt. Fahrzeuge, die nach der neuen Steuerberechnung seit dem 01.09.2009 erstmalig(!) aber vor den Stichtagen 31.12.2011 (120gr/CO2) und ab 01.01.2012 (110gr/CO2) zugelassen wurden, unterliegen den jeweiligen Freimengen. Von einer allgemeinen Absenkung der Freimengen für alle seit dem 01.09.2009 zugelassenen Fahrzeugen finde ich dort nichts.Hier nochmal in Zitat der entsprechende Absatz:“...bei erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einem Teil davon 2 Euro für Fremdzündungsmotoren und 9,50 Euro für Selbstzündungsmotoren zuzüglich jeweils 2 Euro für jedes Gramm Kohlendioxidemission je Kilometer entsprechend der Richtlinie 93/116/EG ( …) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, das bei erstmaliger Zulassung aa)bis zum 31. Dezember 2011120 g/km,bb)ab dem 1. Januar 2012110 g/km,cc)ab dem 1. Januar 201495 g/kmüberschreitet; …”


Sven A

25.02.2014 - 15:30 Uhr

Ja abgebucht haben sie diese 2€ zusätzlich ja schon, gibt es schon Kläger gegen diese Verfahrensweis? Ich ärger mich auch habe 2013 einen Neuwagen gekauft mit 110g bluemotion und muß gleich im 2. Jahr draufzahlen. Fällt so was nicht geplanten Betrug?


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