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Last-Minute-Sturmpolice: Schutz erst am Tag danach

19.01.2007 13:02 Uhr

Im deregulierten Markt können aber unter den Versicherern auch unterschiedliche Regelungen getroffen werden

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Der Sturm "Kyrill" hat am Donnerstag nochmals einige Immobilienbesitzer darüber nachdenken lassen, ob sie für ihr Anwesen tatsächlich auch eine Sturmversicherung abgeschlossen haben. Diese muss grundsätzlich extra abgeschlossen werden und ist nicht identisch mit der obligaten Feuerversicherung, die meist "Wohngebäudeversicherung" heißt und deshalb zuweilen falsch von den Kunden interpretiert wird, was die tatsächlich gedeckten Risiken anlangt. Sofern eine solche Sturmversicherung quasi als "Last-Minute-Police" unmittelbar vor Eintreffen von Kyrill am gestrigen Donnerstag noch abgeschlossen wurde – was in manchen Fällen nach Informationen von AUTOHAUS-SchadensManager der Fall war –, gilt grundsätzlich folgende Pauschalregel: "Schutz gibt es in Deutschland gewöhnlich erst am Folgetag ab 12 Uhr mittags, wie es beispielsweise bei uns üblich ist", so Allianz-Sprecher Christian Weishuber auf Nachfrage unserer Redaktion. Im deregulierten Markt könnten aber unter den Versicherern auch unterschiedliche Regelungen angetroffen werden, so Weishuber weiter. Glück hatten am Donnerstag diejenigen, die noch am Vormittag eine Sturmversicherung neu abgeschlossen hatten und seitens ihrer Assekuranz die ausdrückliche Zusage bekamen, dass "der Schutz ab sofort", zumindest aber ab 12 Uhr mittags des gleichen Tages gilt. Österreich: Entweder frühere Deckung oder gar keine Etwas anders sieht dagegen die Versicherungspraxis in Österreich aus. Gegenüber der Nachrichtenagentur "Pressetext" erklärte dazu Gabi Riener, Versicherungsexpertin beim Verein für Konsumentenschutz (VKI): "Man kann zwar eine vorläufige Deckung beantragen, diese gilt aber immer erst ab dem nächsten Tag 0 Uhr." Wurde also die Versicherung am gestrigen Donnerstag abgeschlossen und der Schaden entstand noch vor Mitternacht, so wird dieser nicht gedeckt. Unbenommen davon aber geben die Österreicher – zumindest einmal als grundsätzliche Faustregel – damit bei einer "Last-Minute-Sturmpolice" zwölf Stunden früher Deckungsschutz. Riener schränkte am Donnerstag aber weiter ein: "Der Versicherer muss allerdings nicht alle Anträge annehmen." Gerade bei unmittelbar vor Kyrill eintreffenden Anträgen sei der Grund der Antragstellung offensichtlich. Das bestehende Risiko werde im Normalfall auch vor Abschluss der Versicherung geprüft, was so kurzfristig nicht möglich sei. (wkp)

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