In der VW-Affäre hat der Verteidiger des einstigen Betriebsratschefs Klaus Volkert, Johann Schwenn, beantragt, dass die Ankläger sämtliche Schriftwechsel herausgeben müssen, die sie im Zusammenhang der Ermittlungen mit den Medien geführt haben. Das berichtet das Magazin "Stern“ in seiner morgigen Ausgabe. In der Affäre um das Spesen- und Bonussystem bei VW ist Volkert neben Ex-Personalvorstand Peter Hartz der Hauptbeschuldigte. Hartz, der sich gerade vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss, war gegen ein umfassendes Geständnis eine milde Strafe zugesagt worden. Wie es in dem Bericht heißt, vermutet Schwenn dabei ein Geschäft zulasten seines Mandanten: Nur wenn Hartz den früheren Betriebsratschef schwer belaste, könne er mit einem kurzen Prozess und einer Bewährungsstrafe rechnen. Anlass für den Vorwurf sind Äußerungen der Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, die in der Wochenzeitung "Die Zeit" zitiert wurden (wir berichteten). Sie ließ damals durchblicken, dass Hartz gedroht worden sei, zahlreiche Prostituierte als Zeuginnen auftreten zu lassen. Draufhin habe Hartz sehr schnell ein umfassendes Geständnis zugesagt. Schwenn beantragte daraufhin, die beiden beteiligten Ermittler "unverzüglich" von dem Verfahren abzuziehen, sie über ihre Gespräche mit Medien als Zeugen zu befragen sowie ihren Schriftverkehr mit Presseleuten aktenkundig zu machen. (ng)
VW-Affäre: Volkert-Anwalt will Hartz-Ermittler stürzen
Jurist sieht in erzwungenem Geständnis Geschäft zulasten seines Mandanten