Widersprüchliches ist derzeit zum künftigen Neuzulassungsverfahren des Brilliance BS6 zu hören, nachdem Anfang Juli dem bisherigen Weg, die Modelle auf die Straße zu bringen, am Sitz des deutschen Importeurs in Bremerhaven ein Riegel vorgeschoben wurde. Wie der zuständige Sachbearbeiter im Bremer Senat für Bau, Umwelt und Verkehr gegenüber AUTOHAUS Online erklärte, gibt es dort seither keine generelle Ausnahmegenehmigung für die Limousine gemäß §70 StVZO mehr. Dies sei nach den Ergebnissen des ADAC-Crashtests vom Juni nicht mehr vertretbar. Darüber seien der TÜV Nord und die Brilliance Motors Deutschland GmbH schriftlich unterrichtet worden. Allerdings gilt die Entscheidung der Bremer Behörde nur für den Stadtstaat. In den meisten anderen Bundesländern wird die Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen nicht an einer zentralen Stelle getroffen, sondern direkt in der Zulassungsbehörde. Der zuständige Sachbearbeiter orientiert sich dabei in der Regel an dem bei einer Einzelzulassung nach §21 StVZO vorgeschriebenen Sachverständigengutachten. Bei dieser so genannten "21er-Abnahme" durch den TÜV (bzw. Dekra in den neuen Bundesländern) werden Crashtestergebnisse aber nicht berücksichtigt. Wie bereits berichtet, sind BS6-Modelle mangels einer europäischen Typgenehmigung bislang mit einer Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht worden, davon ca. 50 Einheiten in Bremen. Grund dafür war allerdings nicht der mangelnde Insassenschutz – das Modell hatte Anfang des Jahres den weniger anspruchsvollen Mindestanforderungen des ECE-Crashtests genügt –, sondern Abweichungen der Ausstattung von der Norm (z.B. fehlende Leuchtweitenregulierung). Nach den ADAC-Ergebnissen müsse nun aber "im Sinne des Verbraucherschutzes" vor Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis eine persönliche Aufklärung des Käufers über die Sicherheitsrisiken des Fahrzeugs erfolgen, sagte der Bremer Behördenmitarbeiter. Dies gelte aber nur für sein Zuständigkeitsgebiet, betonte er.
Brilliance: Rätselraten um Neuzulassungsverfahren nach Crashtest
Am Sitz des deutschen Importeurs wird keine generelle Ausnahmegenehmigung für den BS6 mehr erteilt / Für Händler gibt es aber auch andere Möglichkeiten