Datensammelwut
elektronischer jahresabschluss – Der Umfang der künftig per XBRL-Format an das Finanzamt zu übermittelnden Daten entbehrt der Rechtsgrundlage. Unternehmer sollten die Härtefallregelung beanspruchen.
Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Kulanterweise – so das Bundesfinanzministerium (BMF) – dürfen Unternehmer ihren Jahresabschluss für das Jahr 2012 noch in Papierform beim Finanzamt einreichen. Doch damit soll ab dem Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr endend in 2013 endgültig Schluss sein!? Aufgrund der Ermächtigung durch den Gesetzgeber hat sich der Verordnungsgeber, nämlich das BMF, hinsichtlich der Art der an das Finanzamt zu übermittelnden Daten auf das sogenannte XBRL-Format festgelegt. Eine elektronische Übermittlung an das Finanzamt setzt also voraus, dass dem Unternehmen der Jahresabschluss in eben solch einem XBRL-Format vorliegt. Da die Buchhaltungssysteme der…
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