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Elektrofahrzeuge: ZDK drängt auf Anpassung der Förderrichtlinie

23.07.2020 16:49 Uhr
Elektrofahrzeuge: ZDK drängt auf Anpassung der Förderrichtlinie
Jürgen Karpinski: "Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen."
© Foto: ProMotor

Bereits zugelassene E-Autos lassen sich derzeit schwer vermarkten. Die erhöhte Innovationsprämie hat die Wagen stark abgewertet. Das Kfz-Gewerbe fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, einzugreifen.

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich für eine Anpassung der Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge ausgesprochen. Nach den Vorstellungen des Verbandes sollte auch für Neuwagen, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, nachträglich die erhöhte Innovationsprämie beantragt werden können. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junger Gebrauchtwagen weiterverkauft werden soll.

"Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden", heißt es in einem Schreiben von ZDK-Präsident Jürgen Karpinski an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Dies stelle für die ohnehin stark gebeutelten Vertragshändler eine erhebliche Belastung dar. Das betroffene Volumen beziffert der Verband nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.

Karpinski kritisiert auch den in der Förderrichtlinie festgelegten Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs. "Dieser vorgeschriebene Mindestnachlass ist ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser." Der Mindestnachlass zuzüglich des Herstelleranteils, der bei einigen Marken vollständig auf den Handel abgewälzt werde, übersteige im Falle eines jungen Vorführwagens deutlich die branchenübliche Gesamtmarge.

"Der Handel kann derartige Geschäfte nur mit einem erheblichen Verlust abschließen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das nicht akzeptabel sein kann", unterstrich Karpinski in dem Schreiben. (AH)

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KOMMENTARE


Sundowner

24.07.2020 - 09:01 Uhr

Um was soll sich der "Staat" eigentlich noch kümmern? Hier sind die Handelspartner gefordert, einen gemeinsamen Plan zu entwickeln, diese Fzg. in die Vermarktung zu bringen. Der Steuerzahler kann nicht für alles monetär verantwortlich gemacht werden.


wolf

24.07.2020 - 09:12 Uhr

Man kann das Gejammere nicht mehr hören. Es war schon immer so, dass es bei gebrauchten Fahrzeugen, wenn etwas neues kam, die "alten" abgewertet wurden. ....


Panda

24.07.2020 - 10:37 Uhr

Ich kann diesem ZDK nichts mehr abgewinnen. Das ist doch nur noch ein Auffangbecken für unterbeschäftigte Funktionäre. Nach drei Monaten fällt dem ZDk ein, sich auch noch äußern zu müssen. Und das im Sommerloch! Ich weiß das die Zeiten nicht wiederkommen, aber ein Bernard Enning saß bei Herrn Müller oder Clement mit am Tisch, wenn solche Dinge verhackstückt wurden und hat nicht drei Monate auf die Ministerialvorlage gewartet. Das war noch Lobbyarbeit für die Mitglieder des Kfz-Handwerks.


allmondi

24.07.2020 - 12:11 Uhr

Der größte Fehler - die hohe E-Prämie für ein halbfertiges System , was soll aus den hohen Lagerbeständen der zuverlässigen und volltauglichen Verbrenner werden ? Wie so oft - es wurde nicht zu Ende gedacht !


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